Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 189 (sequence 5)
- Language
- German
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Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. 189 barn kein Retraktrecht gegenüber dem Pfandgläubiger haben1), oder wie Köhler selbst unmittelbar vorher den Satz wiedergibt, daß gemeint ist »der Retrakt des Pfandgläubigers gegenüber der Veräußerung des Pfandschuldners«. Woher hat nun Köhler seine Angabe, daß auf Verpfändung das Retraktrecht keine Anwendung findet, und was soll dies bedeuten? ln dem rezipierten talmudischen Strafrecht gilt bekanntlieh der Grundsatz: es gibt keinen Boten für unerlaubte Handlungen (2(אין שליח לדבר עבירה), d. h. der Anstifter einer unerlaubten Handlung ist g e r i c h 11 i c h nicht strafbar. Ich sage: im rezipierten talmudischen Strafrecht, denn es gibt eine Ansicht, daß die Stellvertretung sich auch auf solche Fälle erstreckt. Der Vertreter dieser Ansicht ist kein Geringerer als S c h a m m a i, der im Namen »Haggais des Propheten« tradiert: »wer durch einen Boten einen Mord ausführen läßt, verfällt der Todesstrafe, wie es II Sam. XII. 9 inbezug auf Uriah heißt: »und ihn hast du mit dem Schwert erschlagen3) . . .« Aus dieser Tradition die — wenn auch »Haggai der Prophet« nicht identisch ist mit dem Propheten Haggai — jedenfalls sehr alt ist, ist zu erkennen, daß der Grundsatz: es gibt keinen Boten für unerlaubte Handlungen, einer späteren Periode der Rechtsentwicklung angehört oder seine allgemeinere Geltung verdankt. Man kann daher Köhler nicht zustimmen, wenn er in dem Kapitel »Teiln ah me« sagt: »Der Anstifter wird dem Täter gleichgestellt . . . Dagegen wird die Haftung des indirekten Täters noch Ti i c h t f 0 1 g e r i c h t i g e r k a n n t«4). 1I ־משכנתא לית בד, משום דינא דבר מיצרא ראמר רב אשי אמרו לי סבי דמתא טחסיא מאי משכנתא ד ש ב ו נ ה ג ב י ד.. 2) Baba Kamma 56 a, Sanhedr. 29 a u. a. 3) Kidduschin 43 a: האומר לשלוחו צא והרוג את הנמש הוא חייב ושולחיו פטור, שמאי הזקן אומר משום חגי הנביא שולחיו חייב שנאמר אותו הרגת בחרב בני עמון• : *).S. 34.