Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 3)
- Language
- German
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Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. 187 Schuldner zahlungsfähig ist* 1), im entgegengesetzten Falle aber wird der Bürge auch ohne besondere Ausmachung zur Zahlung herangezogen. Für diese strengere Auffassung der Bürgschaft spricht auch die Tatsache, daß in einem andern Punkte der Bürge sogar strenger behandelt wird, als der Schuldner. Die eigenmächtige Pfändung nämlich ist nach der B ar a i t h a Baba Mezia 115a nur beim Schul d n e r, nicht aber beim Bürgen verboten. Das wird an Prov. VI, 1—5 angelehnt, wo in der Tat die Bürgschaft als eine sehr lästige Verpflichtung erscheint, und an Prov. 27,13, wo es heißt: n i m ש s e i n G ewa.nd, da er für einen Fremden gebürgt, und für eine Fremde pfände i h n2). In dem Kapitel »Okkupation« ist folgendes zu berichtigen: »Die ins Freie gefallenen Früchte sind für jedermann erlaubt, es wird angenommen, daß der Eigentümer sich ihrer begeben habe (da Kriechtiere, d i e als u n r e i n g e 1 t e n, d a r a n k o m m e n k ö n n e n) B. Mezia S. 533«3). In der angeführten Stelle, 22b, wird gesagt, daß der Eigentümer der herabgefallenen Früchte deshalb auf sie *) jeruschalmi z. st. (17 b, 6): ר׳ אבד,ו בשם ר׳ ילחנן בשיש נכסים ללוה, אבל אין נכסים ללוד יפרע מן הערב. ואם אמר על מנת שאפרע ממי 1 .שארצה יפרע מן הערב ואפילו יש נכסים ללוד,m Babii freilich wird im Namen R. Jochanans das Gegenteil tradiert: אמד רבה בר בי חנה אמי ר׳ יוחנן לא שנו אלא שאין נכסים ללוד"'.. אבל יש נכסים ללוה לא יפרע מן ־.הערב Die Schwierigkeit, diesen Ausspruch mit der Mischnah in Einklang zu bringen, ist den Amoräern nicht entgangen. Es ist aber schwer zu entscheiden, ob nicht der Jeruschalmi es vorzieht, den Ausspruch R. Jochanans nach der Mischnah zu emendieren, anstatt die Mischnah nach jenem, wie der Babii es tut; es ist daher nicht sicher, wie der Ausspruch R. Jochanans ursprünglich gelautet hat. Das Schwierigere ist nicht immer das Unwahrscheinlichere. 2) לביתו (Deut, xxiv, 10) תנו רבנן לא תבוא אל ביתו לעבוט עבוטו אי אתה .נכנם, . אבל אתה נכנס לביתו של ערב, וכן הלא אומר . . ". 8) S. 23.