Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 638 (sequence 4)
- Language
- German
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638 Besprechung. Behandlung der jüdischen Kriminalität immer einen bevorzugten Platz eingenommen hat, um auf eine Fehlerquelle aufmerksnm zu machen. Wenn sich hier nämlich eine spezifische Kriminaütät der Juden von '1,8 ergeben hat, sokann der Schluß, daß die Juden auch unter ihren Beruf s gen o ss e n sich dieses Deliktes verhältmäßig besonders stark befleißigen, nicht ohne weiteres gezogen werden. Abgesehen von anderen Momenten, auf die der Verfasser. hinweist, kommt hier die zweifellos stärkere Anteilnahme gewisser U n t e r a b t e i 1 u n ge n der Berufsgruppe »Handel und Gewerbe« (Bank- und Kreditgeschäfte aller Art) an dem Wucherdelikt in Betracht. Bekanntlich sind aber die Juden gerade in diesen Zweigen der Berufsgruppe relativ stärker vertreten, als in den anderen. Ließe sich eine weitere Spezialisierung innerhalb der Berufsgruppen durchführen, so würde die »spezifische Kriminalität« der Juden auch für dieses Delikt vermutlich wesentlich, vielleicht unter den Normalpunkt ■j, herabsinken. Eine weitere‘ Spezialisierung der Berufszweige brächte wohl auch Aufklärung über das, was der Verfasser den Übergang von »Tr a:d i tiö n s k r i nt i n a 1 i t ä t« zur »B e r u f s kr i m i n a 1 i t ä t« nennt. Sicherlich ist die sog. Traditionskriminalität zu einem großen Teil ebenfalls nichts anderes als Berufskriminalität, als die Kriminalität der von den Juden seit dem Mittelalter traditionell besonders bevorzugten Z w e i g e des Handelsb erufs, von denen allmählich ein immer größerer Teil von ihnen abrückt. Der Verfasser kommt zu dem Schlüsse, daß die K r ו m i n a I it ät d e r J u d e n ni cht wes entlieh von der nach ihrer Berufsverteilu!1 g zu erwartenden Kriminalität abweicht. Sie ist im Allgemeinen geringer, als zu erwarten wäre. Eine Ausnahme machen unter den zehn hier ausscheidbaren Deliktsgattungen d*e Delikte des Meineids, Betrugs und Wuchers, bei denen sich ebenfalls eine allmähliche Angleichung an die »Sollkriminalität« zeigt. Danach nimmt Wassermann an, daß »die Kriminalität d e r J u d en das Produkt sozialer Verhältnisse sei, auf das Ras s e n ei g e nt ü m 1 i c 11 k e i te n, wenn überhaupt, nur in einem ganz geringen Maße einwirken«, Mir scheint, daß die sehr geringe Beteiligung der Juden an Mord und Totschlag, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, die Wassermann selbst (Seite 52), der Ansicht Ruppins folgend, auf die verschiedene Rassenanlage der Juden (ihre geringere physische Kraft, ihre wenig dem Jähzorn zuneigende Natur) zurückführt, denn doch nicht so ganz nebensächlich für die Kriminalität der