Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 636 (sequence 2)
- Language
- German
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636 Besprechung. die Kriminalität der Juden in Deutschland. Die Schwierigkeit der wissenschaftlichen Behandlung des Problems liegt darin, daß unsere deutsche Kriminal-Statistik zwar eine vollständige Scheidüng der Verurteilten nach der Konfession, aber nur für zehn Deliktsgatt ungen Angaben über die Beruisverh ä 11 n i s s e der Verurteilten enthält und eine Kombination von Beruf und Konfession ganz vermissen läßt. Wir können also aus der Reichsstatistik nur ersehen, daß z. B. in den Jahren 1882 bis 1892 wegen Eidesdelikten verurteilt wurden : insgesamt . . . . , . . 16.465 Personen darunter: Juden ... 383 » Angehörige des Handelsstandes und der verwandten Berufe . . 2181 » Hingegen wissen wir nicht, welchen Berufen die wegen det Eidesdelikte verurteilten Juden, bezw. welcher Konfession die verurteilten Kaufleute angehört haben. Man ist, um aus Ziffern, wie den obigen, überhaupt Schlüsse ziehen zu können, auf eine indirekte Methode angewiesen. Man berechnete z. B. (vgl. die vom Zentral verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens veranlaßt« Zusammenstellung »die Kriminalität der Juden in Deutschland« Berlin 1896), daß nach Maßgabe ihrer Beteiligung am Handelsstand auf die 2181 Verurteilten aus dem Handelsstand 339 Juden kommen müßten; dem Plus von 44 verurteilten Juden ständen 14.284 Verurteilte nicht dem Handelsstande angehörige Christen gegenüber, Diese Methode, mit der auf Grund des vorliegenden Materials allein eine Aufhellung des Problems möglich ist, die aber bisher mehr gelegentlich, paradigmenartig angewendet worden ist, hat nun Wassermann in einwandsfreier Weise mathematisch-theoretisch ausgebaut und zugleich praktisch auf die Kriminalität der Juden in Deutschland im Jahre 1895, sowie im Durchschnitt der Jahre 1882/89 und] 1899/1902 angewandt. Dabei mußte er sich allerdings nofgedrangen auf die 10 Deliktsgattungen beschränken, für die überhaupt eine Gliederung der Verurteilten nach Berufen vorliegt. Anregung und Grundlage für seine methodologische Arbeit hat Wassermann in einem Aufsatz von Linden au über Beruf und Verbrechen in der L i szt’schen Zeitschrift gefunden. Lin den au hat für jede Berufsgruppe den prozentualen Anteil an der Kriminalität in Beziehung gesetzt zum prozentualen Anteil an der strafmündigen Bevolkerung. Den sich ergebenden, von Lindenau berechneten Quotienten bezeichnet Wasserma nn in einer glücklichen Anlehnung an den physikalischen Begriff des spezifischen Gewichts als spezifische Kriminalität eines Berufs, d. h. eine Zahl, die angibt, »um wieviel