Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Redaktion der Mischna
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 603 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829803-2829809-2887911--35671-2888016- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zur Redaktion der Mischna. 603 25. Ne darin VII., 3 stellt R. Juda im Gegensatz zur ono-Ansicht das Prinzip auf, daß es bei Gelübden nicht so sehr auf den Wortlaut, als vielmehr auf die mit demselben verbundene Absicht des Gelobenden ankomme, und dieses Prinzip ist auch das. VIII, 7 von der Mischna rezipiert (שלא נתברך זה אלא לשום אישות —של» נתכוין זה אלא לשום אכילה ושתייה); vgl. auch Heller zu VII., 3 s. v. ר׳ יהודה.! 26. Kidduschinl, 9 fügt R. Elieser zu den von סתם aufgeführten Vorschriften, welche, obwohl mit dem Boden im Zusammenhänge stehend, dennoch auch außerhalb Palästinas Geltung haben, noch das Verbot von חדש hinzu, und diese Ansicht ist von der Mischna O r 1 a III, 9 als Halacha rezipiert. 27. S c h e b u o t h VI, 3 zieht nach der hnö-Ansicht das Zugeständnis einer von der eingeklagten v e rschiedenen Schuld dem Verklagten nicht einen Eid über die bestrittene zu, wie sonst bei einem Teilgeständnis *מודה במקצת); nach R. Gamliel dagegen ist er zu diesem Eide verpflichtet, und M e z i a VIII, 2, Abs. II ist diese letztere Ansicht rezipier t1). 28. H o r a j o t h II, 7, steht der 810111ת^םתם diejenige R. Simons gegenüber, und diese ist, wie bereits Heller bemerkt (s. v. דברי ר׳ש), Para XII, 4 rezipiert. 29. C h u 11 i n IX, 2 stehen in der Haupsache סתם und R. Jochanan b. Nuri einander gegenüber, und mit dem letzteren stimmt auch S a b b a t h XIV, 1 vollständig überein. 80. S e b a c h i m XIII, 4 stehen 810ת^סתם^ und die- 9 Daß der Wortlaut der Mischna nur diese Auffassung zuläßt, wird von R. Obadja Bertinoro in seinem Kommentare zur Mischna selbst zugestanden; nur in Rücksicht auf den im Talmud rezipierten Grundsatz טענו חטי] והודה לו בשעורי] פטור wird eine andere Erklärung versucht, die dem Wortsinn keineswegs entspricht.