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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 5 · p. Seite 592

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 5
Article
Zur Redaktion der Mischna
Date
1907-01-01
Page
Seite 592 (sequence 3)
Language
German
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592 Zur Redaktion der Mischna. Jochanans stellen. somit im Gründe nur ein! auf bestimmte Mischnaformen angewandtes, a I lge m e i n e s Prinzip dar, das dann ebenso auch für sämtliche Variationen dieser Formen gilt, an welchen die Mischna so reich ist. Drücken wir dagegen den diesen Regeln zugrunde liegenden Gedanken allgemein aus, so erhalten wir den Grundsatz: Die Haiacha wird in der Mischna stets durch die an 1 e t z.t e r S t e 11 e au f g e f ü h r t e A n s i c ht angedeutet. Es braucht hiebei wohl kaum erst bemerkt zu werdem daß dieser Satz in seiner allgemeinen Fassung über den Geltungsbereich der von R. Jochanan aufgessellten Regeln hinaus sich erstreckt und auch auf solche Mischnas An- Wendung findet, die ausschließlich Kontroversen e i n z e l n e r Tan n a i m, also ohne jegliche ono-Ansicht, enthalten. Doch soll von diesen erst weiterhin abgehandelt werden. Vorerst gilt es noch, das, was wir mehr theoretisch über diese Regeln festgestellt haben, nunmehr an der Hand der unter sie fallenden Mischnaformen zu erproben, d. h. diese Regeln in dem von uns verstandenen Sinne durch Abwendung auf die verschiedenen Mischnaformen auf ihre R i c h t i g k e i t zu prüfen und ihre Berechtigung zu erweisen. Zwar, soweit es sich um die Regel מחלוקת ואה׳יכ סתם handelt, wird es einer solchen Probe von vornherein nicht erst bedürfen. Denn, daß die Mischna da, wo die םתם- Ansicht, vertreten durch die חכמים, an letzter Stelle aufgeführt ist, in dieser uns die Haiacha geben will, ist an sich so klar und selbstverständlich, daß es nicht erst belegt zu werden;braucht. So wird man z. B. nicht einen Augenblick darüber in Zweifel sein, daß in Edujoth I, 1—8 die ךבמים, die hier jedesmal Hillel und Schammai gegen- Übergestellt werden, zugleich die r e z i p ierte H al a c h a vertreten; auch wenn dies nicht, wie in diesem Falle, ausdrücklich durch die Mischna selbst (M. 4) sich erweisen

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