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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 5 · p. Seite 581

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 5
Article
Das Alte Testament in der Mischna
Date
1907-01-01
Page
Seite 581 (sequence 13)
Language
German
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Das Alte Testament in der Mischna. 581 höhere Schätzung. Man lese übrigens die fragliche Bestimmung im Zusammenhänge mit den anderen Bestimmungen: »Die Bewohner einer Stadt dürfen für den Erlös des Marktplatzes eine Synagoge, für den Erlös einer Synagoge einen. [Bücher-] Schrank, für den Erlös eines Bücherschrankes Bücher-Umhüllungen, für den Erlös von Bücher- Umhüllungen Bücher, für den Erlös von Büchern eine Tora kaufen. Sie dürfen aber für den Erlös einer Tora keine Bücher kaufen usw.« Man sieht, daß es sich in allen Fällen um einen Heiligkeitsgrad handelt. Ich vermag leider auch dem positiven Beweis für die gleiche Schätzung der Tora und der andern zwei Teile der Bibel keinen Geschmack abzugewinnen. »Zur positiven Begründung sei auf Zitationsformeln hingewiesen, die keinen Unterschied wahrnehmen lassen, ob der Vers aus den fünf Büchern Mosis oder aus den Propheten und Hagiogräphen stammt« (41). In derselben Weise kann A. beweisen, daß auch die Fastenrolle dieselbe Heiligkeit wie die fünf Bücher Mosis besitze, denn diese wird ebenfalls mit כתיב zitiert (Taanith 12a). Nachdem A. 47—53 noch einzelne Äusserungen der Mischna unter der Überschrift »Welche Eigenschaften schreibt die Mischna der Heiligen Schrift zu?« zusammengestellt, geht er zu seinem Hauptthema über. Diesen zweiten Teil hätte er statt »Die Verwertung der Heiligen Schrift in der Mischna« verständlicher »die Schriftauslegung der Mischna« nennen sollen. Die landläufigen Anschauungen über das Judentum jener alten Zeiten bringt Aicher in den folgenden Sätzen zum Ausdruck: »Das Judentum im Jahrhundert vor und nach der Tempelzerstörung hat seinen Schwerpunkt nicht im religiösen Glauben, sondern im gesetzlichen Tun. Auf das Werk kommt alles an, das opus operatum et operantis muß mit der Vorschrift in den kleinsten Nebenforderungen übereinstimmen, die religiöse Lehre aber ist zollfrei. Die Leugnung der Aufersthehung und

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