Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 5 · p. Seite 579

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 5
Article
Das Alte Testament in der Mischna
Date
1907-01-01
Page
Seite 579 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2829132-2829803-2829809-2887910--35646-2887992
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Das Alle Testament in der Mischna. 579 zwischen »Lehre« und »Gesetz« überhaupt keinen Unterschied kennt. Alles, was in der heiligen Schrift enthalten ist, ist gleichwertig und gleichverpflichtend. Die christliehen Begriffe von »Gesetz« und »Lehre« waren den Tannaiten und ihren Nachfolgern ebensowenig bekannt, wie allen vorpaulinischen Judenchristen. Betreffs der »Inspiration« hätte A. über die Mischna nicht die Bibel vergessen sollen. Es hätte ihm Numeri 12, 6—8 und Deut. 34, 10 einfallen können. Die Tannaiten, die er zwischen der lnspiration des Moses [Tora] und der Propheten keinen Unterschied machen lässt, haben die berührten Stellen nicht aus dem Auge verloren. A. scheint in den Tannaiten moderne Bibelkritiker zu sehen, wie hätte er sich sonst die folgende Anmerkung leisten können: »Die Vorstellung, daß sogar das schriftliche Gesetz am Sinai gegeben wurde, scheint vorzuliegen Chull VII6, wo auf den Vorhalt R. jehudas, daß schon den Kindern Jakobs die Sehne der Hüftgegend (Gen. 32, 33) verboten gewesen, geantwortet wird: dieses Verbot sei am Sinai gesagt (— erlassen), aber an seinem Ort (ebd. 32, 33) geschrieben worden. Der Ausgangspunkt des schriftlicnen Gesetzes wie des mündlichen scheint der Sinai zu sein« (38, n. 1)? Warum »sogar das schriftliche Gesetz« und warum nur »scheint«? Die ganze rabbinische Litteratur, nicht nur Chull VII 6, vertritt den Standpunkt, daß Gott Moses am Sinai die Tora — nach christlichem Sprachgebrauch also das schriftliche Gesetz — geoffenbart habe. Soweit uns bekannt, ist dies der gläubige Standpunkt sämtlicher Kirchen. Das bewußte oder unbewußte Bestreben, die deuterokanonischen Schriften zu; retten, verleitet A. zu besonderen Theorien. Er versteigt sich sogar zu der Behauptung: »Die dogmatische Bedeutung des Kanons wurde, solange die Prophetie noch nicht als erloschen galt, anfänglich, jedenfalls nicht so ernst genommen« (14). Die Schriftgelehrten, deren ganzes Leben in der Religion aufging, sollen den Kanon nicht »so ernst« 37*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.