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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 5 · p. Seite 548

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte und Charakteristik der paulinischen Briefe
Date
1907-01-01
Page
Seite 548 (sequence 7)
Language
German
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548 Zur Geschichte und Charakteristik der paulinischen Briefe. sie auch in ihrem Gei s t e richtig zu erfassen verstanden, daß sie den angeführten Vers allerdings w örtlich nahmen, zugleich aber als Beispiel für die Behandlung auch anderer T iere bei der Arbeit faßten1). Ein Schriftgelehrter würde zur biblischen Begründüng des von Paulus erhobenen Anspruches auf Lohn auch nicht gerade diesen Schriftvers sich ausersehen haben2). Hätte er ihn aber gewählt, so hätte er gleichwohl das Gesetz ruhig stehen lassen und es nach der bei den Rabbinen üblichen Deutungsweise nur folgendermaßen erweitert: Wenn die Tora geboten hat, einem Tiere bei seiner Arbeit die Nahrung nicht zu versagen, um wie viel mehr gilt ein solches Gebot einem Menschen gegenüber und ganz besonders demjenigen, der religiöse Lehre spendet, oder, in der Sprache der paulinischen Briefe zu reden: »Geistliches säet.« Der Schreiber dieser aber hat von einer derartigen einfachen und ungezwungenen Anwendung eines bestehenden Gesetzes offenbar keine Kenntnis. Er weiß sich zur *) S. Siphre z. St. und T. b. Baba mezia 90 b unten, wonach spätere Rabbinen selbst verboten, das Tier, dessen Maul nicht verbunden war, mit grober Stimme anzufahren, wenn es fressen wollte. 3) Die Rabbinen haben g r u 11 d s ä t z 1 i c h die Unentgeltlichkeil des religiösen Lehramtes gefordert. Aus den Worten Mose’s (5. B. M. 4, 5) »sehet, ich habe euch Gesetze und Rechte gelehrt, wie der Herr mein Gott mir geboten hat, also zu tun« usw. entnahmen sie die Mahnung מד, אני בחנם אף אתם בחנם »wie ich sie euch ־umsonst gelehrt, sollt ihr sie weiter auch umsonst lehren«, Worte, die von dem in den rabbinischen Traditionen im Allgemeinen recht gut unterrichteten Evangelium Matthaeus (10, 8) auch Jesus i n d e n M u n d gelegt werden. Erst später, unter dem Zwange der Umstände, gestatteten die Rabbinen eine Entschädigung für die auf den Unterricht verwandte Zeit, oder die Freihaltung von einem andern Berufe ,שכר בטלד+ N i e m a 1 s aber stellten sie das als eine in der B i b e i enthaltene Forderung hin. Vgl. T. b. Nedarim 37 a und die Erklärungen des R. Nissim, sowie Schürer, Gescb. d. jüd־ 'Volkes II3, 318 f.

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