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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 5 · p. Seite 547

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte und Charakteristik der paulinischen Briefe
Date
1907-01-01
Page
Seite 547 (sequence 6)
Language
German
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Zur Geschichte und Charakteristik der pauiinischen Briete. 547 barung gefeierte Berg Sinai wird als ein Ort bezeichnet, der die Juden in die Irre und zur Knechtschaft führen sollte, und schließlich wird er noch mit dem Berge Zion als eine Stätte gemeinsamen Unheils verkoppelt! Große und wesentliche Teile der Schrift werden einfach verleugnet, andere auf den Kopf gestellt, und aus dieser ihrer verkehrten Lage wird eine sogenannte Allegorie entwickelt. In solcher Art von Schriftbehandlung geht es sodann noch weiter, und andere, von gleicher Freiheit dem Buchstaben wie dem Geiste der Schrift gegenüber eingegebenen Deutungen schließen sich ihr würdig an (Gal. 3, 6—9. 16—18. Römer 4, 9 ff., 10, 5 ff.). Eine weitere charakteristische Probe der eigenartigen Schriftauffassung, die sich in den pauiinischen Briefen ausspricht, ist die Art, wie sie das Recht der Diener des Evangeliums, für ihre Tätigkeit Bezahlung zu erhalten, aus der Schrift, 5. B. M. 25, 4,, ableiten (1. Kor. 9, 8 ff): »Steht doch im Gesetze Mosis geschrieben: »du sollst dem Ochsen, der drischt, nicht das Maul verbinden.« Ist es da Gott wohl um die Ochsen zu thun? Oder sagt er’s nicht allerdings lim unseretwillen? denn es ist ja um unseretwillen geschrieben. Denn der da pflüget, soll in der Hoffnung pflügen und der da drischt, in der Hoffnung dreschen, daß er davon mitgenießen werde. So wir euch das Geistliche säen, ist’s ein groß Ding,, ob wir euer Leibliches ernten?« Ein Kenner des Gesetzes würde nicht also gefragt und nicht also geantwortet haben. Er würde gewußt haben, daß es Gott hierbei allerdings um die Ochsen zu tun ist, daß viele Stellen der Schrift die Fürsorge für die Tiere im Auge haben. (Z. B. 2. B. M.ßB, 5 u. 12. 5. B. M. 22, 4,10.). Ein Schriftgelehrter würde die in dieser Beziehung noch weiter gehenden Maßregeln der Rabbinen gekannt, er würde gewußt haben, daß diese, welche die Gesetze nach dem Buchstaben auslegten, 35’

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