Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die literatur für und wider die Juden in Schweden im Jahre 1815
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 521 (sequence 9)
- Language
- German
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Die Literatur für u. wider die Juden in Schweden i. J. 1815. 52t auch im Allgemeinen genommen ungerecht waren, bald in Rücksicht auf einzelne Juden als gewissermaßen begründet bewährt zu haben. Eine jüdische Firma, Verwandte von Aron Isak, die dessen Juweliergeschäft fortsetzte, kam im Jahre 1812 in Konflikt mit der Gerechtigkeit, weil bei ihr unkontrollierte Waren fabriziert und verkauft worden waren. Im Anfang gelang es den Chefs, die Schuld von sich auf ihren Werkmeister abzuwälzen, welcher auch zu einer unbedeutenden Geldstrafe verurteilt wurde. Als aber der Staatsanwalt dieses Urteil ungerecht fand, appellierte er vom Untergericht und bestand auf höherer Strafe für die Fabrikanten. Die scharfe Schrift des Oberfiskal Laurin an das Hofgericht wurde im Jahre 1814 mit einem besonderen Titelblatte »Fernere Beiträge zur Geschichte der Juden in Schweden« gedruckt, dem später so gewöhnlichen Gebrauche gemäß, Gerichtsakten mit ehrenrührigen oder wenigstens pikanten Titelblättern zu versehen und unter dem Volke zu verbreiten, Diese Schrift nebst der obenerwähnten Sanders, wurde so der Vorläufer der unzähligen Schmähschriften, die sich im folgenden Jahre über die Häupter der Juden ergossen. 1815 war dasjenige Jahr, in welchem die Judenpolemik im Ernst anfängt. Den nächsten Anlaß dazu gab das Memorial des Abgeordneten Stäbeck aus dem Bürgerstande, in welchem er die Juden wegen ihres Wuchers, ihres Wechselhandeis und ihres Imports ausländischer Luxusgegenstände angreift und ein viel strengeres Judenreglement als das ältere vorschlägt. Er will den Juden gänzlich verbieten, in das Land hineinzukommen und auch diejenigen verweisen, die schon hereingekommen, aber nicht eingeboren sind; gemischte Ehen sollen ihnen verboten werden; nichts anderes als rohe Produkte dürfen sie einführen usw. Sei der Jude damit nicht einverstanden, so stehe es ihm frei, auszuwandern gegen Erlegung eines Drittels seines im Lande erworbenen Vermögens. Stabecks Genosse im