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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 5 · p. Seite 520

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 5
Article
Die literatur für und wider die Juden in Schweden im Jahre 1815
Date
1907-01-01
Page
Seite 520 (sequence 8)
Language
German
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520 Die Literatur fürju. wider die Juden die Schweden i. J. 1815. und besonders in gewissen Nahrungszweigen ein ebenso rühmliches wie glückliches Bemühen für die Förderung der einheimischen Industrie an den Tag gelegt haben, — wieviel wichtigere Vorteile hätte man nicht dann von ihnen zu erwarten, wenn sie, weniger von der Gesellschaft abgetrennt als sie es jetzt durch die Verfassung sind, die Genugtuung hätten, im Genuß einer billigen Nahrungsfreiheit des freundlichen Wohlwollens sich zu erfreuen, wodurch ihr Interesse sich enger an dasjenige des schwedischen Volkes anschließen könnte, und somit der Gemeinsinn bei ihnen noch mehr befestigt und erhalten werden würde. Wenn nun diese Forderungen etwa als ebenso billig wie mit dem wahren Nutzen der Gesellschaft vereinbar angesehen werden können; so dürfte wenigstens jedes redliche Glied einer Nation, die, sich auf feierliche Versicherungen verlassend, Sicherheit erwartet, den nötigen Schutz gegen unwahre schimpfliche Beschuldigungen und unbewiesene Beleidigungen nicht vermissen — Beschuldigungen, die gewiß nicht die öffentliche Meinung in einem Lande beeinflußen, wo die heiligen Vorschriften der Aufklärung und der Menschenliebe geehrt werden, und wo die Gebote der Gerechtigkeit nicht vergebens verkündigt werden.« Die Juden begnügten sich jedoch nicht mit Verteidigungsschriften. Sie gingen auch gerichtlich gegen Sander vor, und er erachtete es für ratsam, sich zu entschuldigen, indem er seine Äußerungen als leichtsinnige Beschuldigungen, deren Bedeutung er nicht verstanden, und deren Folgen er nicht eingesehen habe, erklärte. Es sei seine Absicht nicht gewesen, der jüdischen Nation zu schaden, und er bat sie, ihm sein Versehen nicht anzurechnen und keine andere Genugtuung zu fordern als diejenige, die er durch die öffentliche Erklärung gegeben hätte. Diese Entschuldigung ließ er drucken, und es wurde ihm verziehen. Seine Beschuldigungen scheinen sich indessen, wenn sie

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