Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die literatur für und wider die Juden in Schweden im Jahre 1815
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 516 (sequence 4)
- Language
- German
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516 Die Literatur für u. wider die Juden in Schweden i. J. 1815. den Juden garnicht geschädigt worden seien. »Das Christentum ist so hoch«, fügt er hinzu, »daß ihm nicht geschadet werden kann. Als die Juden einen eigenen Staat hatten, waren sie gegen andere Völker duldsam, wie z. B. Salomon.« Diese Anschauungsweise machte weitere Fortschritte gegen das Ende des Jahrhunderts. Wallenberg, der berühmte Verfasser des »Muttersöhnchen auf der Galeere (Min sonpägalejan 1771)« sagt, obschon er ein Priester war, da, wo er von der Völkervermehrung redet: »Möge das Reich nützlichen Fremden, Juden sowie Türken, geöffnet werden! Es sagt ja David: Der Herr sei in allen Sprachen gelobt! Ein Dutzend von den Wechseljuden Hollands oder Hamburgs würden das Münzwesen in besserer Ordnung halten als alle unsere schwankenden Verordnungen. Warum sieht man denn nicht Synagogen in Schweden?« Nachdem also die öffentliche Meinung vorbereitet war, kam das Gesetz. Vermöge des § 7 im Reichstagsbeschlusse vom Jahre 1779 erschien die königliche Ver- Ordnung vom 26. Januar 1781. Für einen Juden ist es nicht sehr erbaulich dieses Dokument zu lesen. Nachdem auf 10 Seiten die Religionsfreiheit gepriesen und erhoben worden ist, und nachdem der König den nichtlutherischen Glaubensbekennern alle möglichen Rechte und Freiheiten zugestanden hatte, ihnen den Weg ebnend, so daß ihnen keine Unannehmlichkeiten wegen ihres Glaubens entstehen konnten, kommt auf der elften Seite: »Von allem, was hierin bestimmt und verordnet worden ist, soll nichts für die Juden gültig sein. Anstatt dessen, lassen wir für sie ein b es on deresHandelsr egl em ent ausfertigen, worin auch die Bedingungen der ihnen zugestandenen Religionsfreiheit näher bestimmt und erklärt werden sollen.« Die Juden waren also eigentlich nicht in die allgemeine Amnestie miteinbegriffen. Anstatt dessen erhielten sie ihr »Handelsreglement« vom »Kommerz-Koliegium« den 27. Maj 1782 ausgefertigt.