Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Samuel Levy
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 493 (sequence 14)
- Language
- German
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Samuel Levy, ein Stiefsohn der Glückei von Hameln. 493 8. Er wird hierdurch der Möglichkeit ausgesetzt, in seinem Gebiete eine fremde Gerichtsbarkeit dulden zu müssen, nämlich die eines Rabbiners, der in seinem Gebiete die Gerichtsbarkeit ausüben werde über die Juden, die ihm, dem Grafen, zu eigen gehörten. 4. Er würde bei Aufrechterhaltung der Verordnung alle von den Juden ihm geschuldeten Einnahmen verlieren, die Weinsteuer, die Strafgelder und sonstige Gefälle, da er keine ihm ergebene Person mehr haben würde, welche die Juden beaufsichtigen könnte. 5. Baruch Weil sei überhaupt nur zur Wahrung der herrschaftlichen Interessen angestellt worden, die königliehen Angelegenheiten dagegen verblieben nach wie vor in den Händen dessen, der sie bis jetzt verwaltet habe. ־ 6. Die Juden von Rappoltsweiler gehörten dem Grafen als vollkommenes Eigentum, da sie sein Ahnherr vom Kaiser Ludwig im Jahre 1331 gekauft habe. Außer dem Rechte, welches die elsäßischen Lehnsherren für gewöhnlich an den in ihren Gebieten ansäßigen Juden besäßen, stehe demnach dem Grafen auch noch das des Kaisers und des Reiches, also auch das des Königs, zu. 7. Alle Lehnsherren der Provinz haben das Rech^ nach Gutdünken einen Vorsteher anzustellen und einen Rabbiner aufzunehmen, wie das noch jetzt im Bistum Straßburg, in der Grafschaft Hanau und anderswo geschehe, obschon sie nur das ihnen von der obersten Gerichtsbarkeit zukommende Schutzrecht an den Juden haben. Den Grafen von Rappolstein gebühre dieses Recht um so eher, als sie gemäß Verpfichtung auch das Hoheitsrecht über sie besitzen, da sie dafür dem genannten Kaiser 800 Mark Silbers bezahlt hätten. 8. Dem Juden Baruch stehe es frei, entweder selbst das Amt eines Vorstehers zu verwalten oder einen Vorsteher anzustellen, der aus Rappoltsweiler stamme und daher mit den Verhältnissen der jüdischen Familien besser