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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 4 · p. Seite 421

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte und Charakteristik der paulinischen Briefe
Date
1907-01-01
Page
Seite 421 (sequence 27)
Language
German
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Zur Geschichte und Charakteristik der paulinischen Briefe. 421 sie zu b e t ä t i g e n in Gerechtigkeit und in Gehorsam gegen Gottes Gebote. Die gleiche Anschauung leitet die Schriftgelehrten, die ganze jüdische hellenistische Literatur, wie auch Jesus selbst und seine ersten Jünger. Nirgends treffen wir in ihnen, auch in den Evangelien nicht, irgend eine Verwandt- Schaft, oder auch nur einen Anknüpfungspunkt für die feindselige Stellung der paulinischen Briefe zum Gesetz, für ihre Verwerfung von dessen Vorschriften, für ihre Behauptung, daß durch deren Erfüllung niemand vor Gott gerecht werden könne1). ln einer höchst seltsamen Weise wird sodann der »Fluch« des Gesetzes mit der Erlösung durch den Kreuzestod Jesu in Verbindung gebracht. »Christus hat uns losgekauft vom Fluche des Gesetzes, indem er zum Fluche ward für uns. Denn geschrieben steht: »verflucht ist Jedermann, der am Holze hängt« — auf daß der Segen Abrahams zu den Völkern käme in Christus Jesus, damit wir die Verheißung des Geistes erlangten durch den Glauben (Galater 3, 13 f. Vgl. Römer 8, 3 f. 2 Kor. 5, 21). Die hier angeführte Schriftstelle ist das Gesetz (5. B. M. 21, 23 f.): »Wenn an Jemand eine Sünde ist, worauf Todesstrafe steht und er Wird getötet und du hängst ihn an ein Holz, so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern begraben sollst du ihn an demselben Tage, כי קללת אלי תלוי, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der Ewige, dein Gott dir zum Besitze gibt. « Die Rabbinen2) beziehen dieses Gesetz ausschließlich auf den Fall der Gotteslästerung (3. B. M. 24, 15 f.). Nachdem der Lästerer gesteinigt worden, ■sollte sein Leichnam für kurze Zeit an ein Holz gehängt werden. Lebend durfte dagegen kein Verurteilter aufgehängt 1) Vgl. die nähere Darlegung in m. Schrift »Das Judent. u. d. Wesen d. Christe nt. c 1905, S. 146 ff, sowie 99 f. 2) Vgl. Sifre z. St. u. Taltn. b. Sanhedrin 45 b. f.

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