Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Geschichte und Charakteristik der paulinischen Briefe
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 416 (sequence 22)
- Language
- German
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416 Zur Geschichte und Charakteristik der paulinischen Briefe. Beobachtung der Gebote Gottes verpflichten, den Segen für deren Befolgung verkünden sollen und den Fluch für den Ungehorsam, für das Abweichen von dem ihnen gebotenen Wege, um andern Göttern nachzuwandeln (5. B. M. 11, 26 ff. C. 27. Josua 8, 80 ff.). Daran sollte sich noch ein besonderer Fluch über diejenigen Sünden anschließen, die im g e h e i m e n geschehen, sich also dem menschlichen Richterauge entziehen. Und die ganze Handlung sollte mit den vom Amen des Volkes begleiteten Worten geschlossen werden: »Verflucht, sei wer nicht die Worte dieser Lehre aufrecht erhält, sie zu erfüllen.« Der Vers ist also, selbst mit den Zusätzen der Septuaginta, nichts als ein Schlußsatz, der die ganze Handlung der Übernahme des Gesetzes in eine feierliche Erklärung zusammenfaßt. Und die paulinische Deutung desselben konnte nur durch eine exegetische Vergewaltigung zu Stande kommen. Neuere christliche Gelehrte haben nun diese Deutungaus dem Wesen des Gesetzes zu rechtfertigen gesucht. »Es gehört zum Wesen des Gesetzes,« sagt Baur1), »daß es aus unendlich vielen einzelnen Geboten und Verboten besteht, deren jedes nach der Strenge des Buchstabens befolgt werden soll. Da es nun aber schlechthin unmöglich ist, alles und jedes, was im Gesetz enthalten ist, zu beobachten, so bleibt jeder, der auf dem Wege des Gesetzes selig werden will, fortgehend unter dem Fluche des Gesetzes, und das Gesetz kann so überhaupt keine Anstalt zur Beseligung sein, oder es ist nicht möglich, durch das gesetzliehe Tun, die Werke des Gesetzes, die immer in einzelnen, in ihrer Gesamtheit nie dem Gesetz entsprechenden Handlungen bestehen, in das adäquate Verhältnis zu Gott zu kommen (Galater 3, 10). Und ebenso meint A. Lipsius in seinem Kommentare zu diesem Verse: »Die Beweiskraft der Stelle für den Satz des Apostels, daß alle, die mit Werken umgehen, dem Fluche verfallen sind, liegt in der *) a. a. O. S. 45.