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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 3 · p. Seite 367

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Krotoschin
Date
1907-01-01
Page
Seite 367 (sequence 9)
Language
German
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IRI
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Zur Geschichte der Juden in Krötoschin. 367 im Tempel nicht mit dem Bann bedroht werden. Dies gilt in erster Reihe von den Bäckern, Bierbrauern und Viktualienhändlern. 4. Da in den von Juden bewohnten Straßen große Unordnung herrscht, weil vor jedem Hause ekelerregender Kehricht in Haufen lagert, wird bei Vermeidung von Gefängnisstrafe anbefohleri, daß die Juden Körbe haben müssen, in welchen sie den Kehricht an einen bestimmten Ort außerhalb der Stadt zu befördern haben, nicht aber in den Stadtgraben werfen sollen. Auch dürfen sie nicht ihre Betten auf der Straße lüften und Spülwasser dahin auschutten. Jede Frau, welche diese Anordnung nicht befolgt, soll mit drei Tagen Gefängnis bestraft werden. 5. Zur Vermeidung der Taschendiebstähle, welche in anderen Städten so häufig Vorkommen, wird den Ältesten anbefohlen, Aftermieter und Mieterinnen nur mit Genehmigung der Schloßbehörde in die Stadt aufzunehmen. Elementarschullehrer, Steuereinnehmer und andere Diener müssen im Auftrag der Ältesten monatlich eine Revision vornehmen und Bericht erstatten. Auch der Besuch der Jahrmärkte ist fremden Personen nur dann gestattet, wenn sie sich entsprechend legitimieren können. Falls aber jemand ohne bestimmten Zweck zum Jahrmarkt kommt, soll er sofort ausgewiesen werden. Bei Leuten, die auf Mietswagen ohne Geld und Ware kommen, soll nach Diebswerkzeugen gefahndet werden. Falls solche gefunden werden, sollen die Diebe verhaftet und dem Schlößgericht zur Bestrafung übergeben werden. Jüdische Diebe sollen nicht versteckt werden. Auch sollen ehrliche Leute keine Bürgschaft für solche Lumpen leisten, weil jüdische Diebe in der Regel, anständige Gemeindemitglieder anrufen, um freizukommen. Diese aber leisten aus Furcht vor denselben die gewünschte Bürgschaft., In solchen Fällen wird das Gericht über Urteil und Zeugnis

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