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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1907-01-01 · Heft 3 · p. Seite 304

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
51 (1907)
Issue
Heft 3
Article
Zur Redaktion der Mischna
Date
1907-01-01
Page
Seite 304 (sequence 14)
Language
German
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304 Zur Redaktion der Mischna. Wir verweisen aber ferner noch auf eine Mischnastelle, aus der gleichfalls hervorgeht, daß משנה ראשונה unmöglich die »erste Mischna« Hoffmanns bedeuten kann, bittin V, 6 handelt vom Sikarier-Gesetz, welches im Laufe der Zeit gleichfalls eine zweifache Umgestaltung erfahren hat. Die älteste Gestalt dieses Gesetzes aber, die משנה ראשונה, datiert, wie dort ausdrücklich angegeben ist, erst aus der Zeit »nach dem jüdischen Kriege« מהרוגי מלחמה ואילך, sie kann darum unmöglich mit der »ersten Mischna«, welche ein Menschenalter vorher redigiert sein soll, identisch sein1). Hat sich nun so an den bisher angeführten Stellen die משנה ראשונה j ü n ge r als die »erste Mischna« Hoffmanns erwiesen, so dürfte dagegen in Nidda X, 6 die משנה ראשונה aliem Anscheine nach viel älter als jene sein, da schon die spätere Modifikation derselben, die משנה אחרונה selbst bereits Gegenstand der Controverse ist zwischen den Schulen Schammais und Hilleis, während doch aus ihrem Schoße nach Hoff mann die »erste Mischna« hervorgegangen sein soll. Hoffmann hat sich dadurch, daß er die משנה ראשונה mit der »ersten Mischna« identifiziert und sie so auf einen und denselben Zeitpunkt festgelegt hat, selbst die Hände gebunden und in die Zwangslage gebracht, einerseits jüngere Mischnas hinauf- und andererseits ältere herabzurücken. An demselben Fehler leidet auch der von Hoffmann (a. a. O. S. 12—26) unternommene Nachweis, daß Teile der sogenannten »ersten Mischna« noch in unserer 1) Nach Graetz — in seiner nachgelassenen Schrift »das Sikarikon- Gesetz« S. 8 f. — soll dieses Gesetz freilich schon vor dem jüdischen Kriege bestanden haben und nur während des Krieges außer Kraft gesetzt worden sein. Aber auch er setzt dessen Entstehung nur in die allerletzte Zeit des Tempelbestandes (S. 17), und schon der Name »Sikarier-Gesetz« bürgt dafür, daß es frühestens aus der Zeit ganz unmittelbar vor dem Ausbruch des Krieges herrühren kann und demnach jedenfalls viel jünger als die angebliche »erste Mischna« sein muß.

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