Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Juden im Mittelalter
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 274 (sequence 18)
- Language
- German
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214 Die wirtschaftliche u. soziale Bedeutung d. Juden im Mittelalter. Handwerks verschlossen, weil die Zünfte und Innungen keine Juden aufnehmen können, alle bedeutenden Handwerke aber zunftmäßig organisiert sind. Am Verhängnisvollsten aber machen sich die gleichen Ursachen geltend, indem sie den Juden auch weite Gebiete des Handels, fast den ganzen größeren Warenhandel nehmen. Soweit diese noch sehr dunklen Entwicklungen zu übersehen sind, scheinen allerdings auch die reger gewordenen Beziehungen zum Orient die Juden entbehrlicher gemacht zu haben. Das völlige Ausscheiden der Juden aus dem Großhandel aber ist damit nicht erklärt. Es ist nicht ersichtlich, warum die Juden nicht im stände gewesen sein sollen, sich neben der neuaufgekommenen christlichen Konkurrenz zu halten, wenn auch die zur Zeit der Kreuzzüge eingetretene Ver- Schiebung der Handelswege, sowie die größere Schutzlosigkeit der Juden ihre Lage wesentlich ungünstiger gestaltete. Daß aber die Juden freiwillig auf diesen Handelszweig gänzlich verzichtet haben sollten, ist ebenfalls schwer anzunehmen. Wenn auch vielleicht der Übergang vom Warenzum Geldhandel für vereinzelte Kreise das wirtschaftlich lohnendere war, so mußte für die Massen der jüdischen Bevölkerung der Warenhandel immer begehrenswert bleiben, und der fast völlige Verzicht auf diesen Erwerbszweig kann schwerlich freiwillig erfolgt sein. Es scheint daher die bereits von Stobbe vertretene Auffassung, daß der gildemäßige Zusammenschluß des Warenhandels die Ausschließung der Juden herbeigeführt habe, noch heute die empfehlenswerte. Man hat freilich gegen Stobbe eingewandt,1) daß bis in die späteren Jahrhunderte des Mittelalters hinein den Juden der Warenhandel rechtlich nicht verschlossen gewesen sei. Diese Einwendungen aber erledigen sich, wenn man einmal ins Auge faßt, daß vor 1) Vgl. besonders Caro in dieser Monatschrift, Bd. 45, S. 502, dessen mir erst nachträglich genauer bekannt gewordene Abhandlung der hier vertretenen Auffassung sonst vielfach nahe steht.