Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Juden im Mittelalter
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 273 (sequence 17)
- Language
- German
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Die wirtschaftliche u. soziale Bedeutung d. Juden im Mittelalter. 273 wesentlichen die landläufige Meinung, die sich den Juden durchweg als Kaufmann vorstellt, für das spätere mittelalterliche Deutschland als richtig zu betrachten sein. Um so mehr ist hier Kürze berechtigt, und nur die Ursachen dieser Sonderentwicklung sind kurz zu skizzieren. Bis in die Zeit der Kreuzzüge hinein erfreuen sich die deutschen Juden auf wirtschaftlichem Gebiet wenigstens voller Gleichberechtigung. Dieser Zustand erhält sich trotz alles Fanatismus dieser Zeit, bis die systematische Judenknechtung, des späteren Mittelalters jenes Judenrecht schafft, dessen Grundprinzip die Rechtlosigkeit ist. Nicht nur, daß dem Juden alles Halten christlichen Gesindes verwehrt wird, daß man ihn in keiner Stellung duldet, die auch nur nebenher mit öffentlichen oder halböffentliehen Funktionen verbunden ist, auch seine persönliche Freiheit wird mehr und mehr eingeengt, bis schließlich das Institut der Kammerknechtschaft sich ausbildet, das den Juden grundsätzlich zum Leibeigenen des Fürsten macht. Zum Teil besteht diese Rechtslage freilich in der ganzen christlichen Welt, aber Deutschland war schon damals das Land der Systematiker, und so ist in ihm und in seinen Nachbarländern auch dieser Widersinn in ein System gebracht und in voller Kraft in die Wirklichkeit übertragen worden. Damit aber ergab sich die Abdrängung der Juden von Ackerbau und Handwerk ziemlich von selbst. Denn Deutschland ist zugleich das klassische Land wirtschaftlicher Korporationen und Vereinigungen, die nicht nur den wirtschaftlichen Betrieb, sondern das ganze Leben ihrer Mitglieder umfassen. Darum können die Juden nicht Mitglieder solcher Korporationen sein, damit aber ist ihnen der Zugang zu den so organisierten Gewerben von selbst versperrt. Der Jude ist vom Ackerbau ausgeschlossen, weil er wegen der mit dem ländlichen Gutsbesitz verbundenen politischen Rechte keinen Boden auf dem Lande mehr erwerben kann. Und ebenso sind ihm die Pforten des Monatsschrift, 51. Jahrgang. 18