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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 704

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 704 (sequence 41)
Language
German
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704 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-uachbiblischen Zeit. das Hängen als Art der Tötung vielleicht nicht mehr bestand1). Fassen wir die Ergebnisse der langwierigen Untersuchungen über die Todesstrafen bei den Juden nunmehr zusammen. Zunächst erkannten wir, daß die Todesstrafe im allgemeinen die Steinigung war. Diese wurde überall angewendet, wo das Gesetz den Tod verhängt, ausgenommen bei der Unzucht einer Priestertochter und bei Incest mit Mutter und Tochter zugleich, über die in der Bibel selbst der Feuertod verhängt wird. Nur eine die strengschammaitische Richtung vertretende Quelle, das Jubiläenbuch, schreibt den Feuertod in anderen Fällen von Incest vor. Die Verbrennung wurde nach dem Wortlaute des . Gesetzes auf dem Scheiterhaufen vollzogen und auf diese Weise der Körper des Verbrechers oft ganz vernichtet. So blieb es unbestritten bis in das erste Jahrhundert, als die Pharisäer diese Art der Hinrichtung zu bekämpfen anfingen; sie strebten vielleicht die völlige Beseitigung derselben an, weil das Feuer den Körper zu Asche verbrannte, 1) Die biblischen Berichte über das Aufhängen des Leichnams lassen keine bestimmte Regel gewinnen,, da die Behandlung der Feinde im Kriege nichts für das im Gerichte beobachtete Verfahren beweist. So heißt es in Josua 10, 26 von den fünf gefangenen kananitischen Königen: ויכם יהושע אחרי כן וימיתם ויתלם על חמשה עצים ויהיו.תלוים ואת מלך העי תלה על העץ עד עת הערב :29 ,8 עד הערב,, wo Josua wahrscheiniich dasselbe bezweckte, was die Philister mit Sauls Leichnam; n I Sam. 3ואת מיתו תקעו בחומת בית שן :10 ,נ, und II Sam. 21, 12 מרחוב בית שן אשר תלום שם פלשתים. Auch die von David über die Mörder des Isch-Boschet verhängten Strafen in II Sam. 4, 12 ויצו דוד את הנערים.ויהרגום ויקצצו את ידיהם לאת רגליהם;ויתלו עלי הברכה בחברון: beweisen nichts, da sich neben dem Aufhängen auch noch die Verstümmelüng von Händen und Füßen findet, die gewiß nicht zu den von jüdischen Gerichten angewendeten Strafen gehörte (vgl. Schwally, Kriegsaltertümer 42 und II. Makkab. 1, 16 : Die Anhänger des Nanaia- Tempels, den Antiochus IV plündern wollte, ׳öffneten die verborgenen Türen der Decke, warfen Steine und zerschmetterten den Fürsten, worauf sie ihn in Stücke hieben und [den Kopf] den draußen Stehenden zuwarfen).

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