Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 703 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887323--34954-2887400- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 708 ben-Satda gestanden haben muß. Die Steinigung dürfte der stehenden Formel der Gerichtsmeldungen angehören und der Passus nicht weiter zu verhören sein. Von Interesse ist auch das kaum zufällige Zusammentreffen, daß sowohl ben- Satda als auch die Weiber in Askalon wegen Zauberei zum Tode verurteilt wurden; ebenso dürfte es nicht zufällig sein, daß in beiden Fällen Hängen die Strafe war, besonders, nachdem wir gesehen, daß R. Ismael oder der Galiläer R. Joßg auf Zauberei Enthauptung, R. Akiba dagegen Steinigung setzt (Mechiltha 94 b, b. Synhedr. 67 a). Die Strafe des Hängens für dieses Vergehen könnte in den Bezirken am Meere üblich gewesen sein, beweist aber nichts für Judäa und Jerusalem. Sie findet sich allerdings auch in Sifrg Num. 25, 4, 48 a: ויאמר יי אל משה קח את כל ראשי העם׳ הושב דיינים והיו צולבים את חטאים כנגד השמש, wo הוקע als. Hängen aufgefaßt wird. Freilich erklärt Raschi in b. Sanhedr. 35 a, daß diese Sünder als Götzendiener erst gesteinigt und ihre Leichname dann der Bestimmung in der Mischna entsprechend aufgehängt wurden; aber in den Worten des SifrA ■steht davon nichts. Aus dem grausamen Vorgehen des Königs Alexander Jannai (Antiquit. Jud. XIII, 14, 2, Bell, f, 4, 6), der von den im Kriege gefangenen Juden 800 in Jerusalem kreuzigen und ihre Kinder vor ihren Augen hinschlachten ließ, kann für das Vorhandensein dieser Strafe im jüdischen Rechte keinerlei Beweis abgeleitet werden, schon deshalb nicht, weil zwischen Hängen und Kreuzigen streng zu unterscheiden ist. Das Erstere ist ohne Zweifel ein Erstickungstod wiedas Erdrosseln הנק (vgl. Peßach. 112 a den SatzR. Akibas:אם בקשת ליחנק היתלה באילן גדול, Semach. II, 3) und es ist nicht unwahrscheinlich, daß die letztgenannte Todesart in letzter Linie auf das Hängen zurückgeht, das zu den bei den Juden üblichen Hinrichtungsarten gehört haben dürfte. Das schließt aber keineswegs aus, daß zurZeit Philos und Josephus’ der Leichnam des durch Steinigung Hingerichteten tatsächlich aufgehängt wurde, da damals