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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 700

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 700 (sequence 37)
Language
German
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700 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. Strafe, den Leichnam aufzuhängen, auf gewisse Verbrecher denn die Deutung der Tannaiten (Sifre Deut. 21, 22b. Sanh. 45 b, jer. VI, 23 c,) ist offenbar nur die nachträgliche Begründung der ihnen überkommenen Überlieferung. Zeigt schon diese Beschränkung, daß die Behörde diese Art von Ächtung vermeiden wollte, so erhellt dieses Bestreben noch deutlicher aus der Bestimmung bei den Tannaiten, daß das Hängenlassen des Leichnams nur einen Augenblick währen solle. Daß dieses nicht etwa aus Rücksicht auf das Christentum geschah, braucht für die frühe Zeit nicht erst gesagt •zu werden; es waren vielmehr die häufigen Kreuzigungen der Juden seitens der Römer, die den nicht bloß religiösen Abscheu vor dieser schimpflichen Behandlung reiften. Die Lehrer wollten das Aufhängen bei dem Leichname einer Frau ganz beseitigt wissen; und wieder ist es R. Elieser (Sanhedr. VI, 4), der ihnen widerspricht und sich für die Anwendung der Strafe auf Tatsachen beruft, nämlich darauf, daß Simon b. Schetach einst in Askalon SO Frauen hat hängen lassen1). 1) Der von den Kollegen des R. Elieser hiergegen erhobene Einwand, daß Simons Verfahren nichts beweise, weil es kein streng gesetzmäßiges war, da er gegen die Bestimmung verstieß, daß an einem Tage vom selben Gerichte zwei Todesurteile nicht gefällt werden dürfen, beseitigt natürlich die Geschichtlichkeit des Vorganges nicht. Ebensowenig wiegt Schürers Bedenken, (I, 289), daß die Notiz der Mischna schon deshalb unbrauchbar sei, weil Simon b. Schetach in *Askalon nichts zu sagen hatte. Denn wenn Paulus mit Briefen des Synhedrions an die Juden in Damaskus Verhaftungen vornehmen konnte (Apostelg. 9, ■2; 22, 5; 26, 12), ohne daß Schürer II, 206 die Richtigkeit der Meldung mit dem Bemerken bezweifelte, daß der Vorsitzende des Synhedrions dort nichts zu sagen hatte, sondern wörtlich schreibt: »Aber dabei hing es doch überall von dem guten Willen der jüdischen Gemeinden ab, wie weit sie den Weisungen des Synhedrions Folge leisten wollten«, so konnte Simon b. Schetach mit Unterstützung der dortigen Judengemeinde auch Todesurteile fällen. Daß die Stadtbehörden hiezu die Erlaubnis erteilten, mag nicht nur Im Verbrechen der Frauen, sondern auch in dem bekannten Judenhasse der Bevölkerung von Askalon begründet sein. Schürer

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