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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 691

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 691 (sequence 28)
Language
German
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 691 so daß abgesehen von dem Schauplatze, der unmöglich zu Hinrichtungen gedient haben kann, auch die Einzelheiten der Tötung keinerlei Beweis für die damals beobachtete Art der vom Gerichte vollzogenen Hinrichtung abgeben können. Da der Hohepriester Anan, der nach Josephus unter anderen auch Jacobus steinigen ließ, ein Sadducäer war, ist es fast selbstverständlich, daß er die Todesstrafe vielmehr nach dem Wortlaute des Gesetzes vollstrecken ließ. So erzählt auch Apostelg. 7, 58, daß Stephanus vom Volke außerhalb der Stadt gesteinigt wurde (vgl. Matth. 23, 37, Luk. 13, 34). Wir haben sonach keinen Beweis dafür, daß die von den Tannaiten geschilderte und von LXX zu Susanna bestätigte Form der Steinigung je tatsächlich auch betätigt wurde. III. Die Enthauptung und andere Todesstrafen. Als Strafe des Mörders schreibt die Mischna Sanh. IX, 1 Enthauptung mit dem Schwerte vor; es scheint diese die älteste Form der Hinrichtung zu sein aus einer Zeit, als noch gleichsam die militärische und königliche Gewalt fortwirkte (vgl. Nowak, Archäologie I, 329), In Verbindung mit der Gerichtsbarkeit der Bibel findet sich diese Strafe nicht1 11); wir haben vielmehr gesehen (S. 679), daß Philo 1J ln Ezech. 16, 40: והעלו עליך קהל ורגמו אותך באבן ובתקוך בהרבותם könnte neben der Steinigung die zweite, in Vers 38 ושפטתיך משפטי נואפות ושוסכות דם angekündigte Strafe für Blutvergießen erblickt und angenommen werden, daß schon zur Zeit Ezechiels Enthauptung darauf gesetzt war. Ebenso in Ezech. 23, 45: המה ישפטו אותהם משפט נואפות ומשפט שופכות דם (47) ורגמו עליהן אבן קהל וברא אותהן בחרבותם,.... Aber es wäre dann auffallend, daß die Strafe für das Blutvergießen inmitten der Ausführungen der Einzelpunkte der Strafen für den Ehebruc.1 m־.r im Vorübergehen gestreift wird; und dann sind denn zum Ent aupten mehrere Schwerter nötig gewesen?aVielleicht bezeichnen die unverständlichen Verba בתק und ברא verstümmeln (vgl. zu בתק כרת, Daiches in Jewish Quart. Review XVII, 1905, 450, Note 20), entzweischneiden; und es handelt sich um die Schändung des Leichnams der Hingerichteten zur Verschärfung der Todesstrafe, wie in 11 Sam. 4, 12: ותנו דוד את הנערים ויהרגום ויקצצו את ידיהם ואת רגליהם. 44*

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