Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 688 (sequence 25)
- Language
- German
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688 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblis chen Zeit. einen hohen Berg bringen und vom Gipfel hinünterwerfen ließ, der Wundermann aber unversehrt auf die Erde hinabfiel1). Und auch im altbabylonischen Rechte2) wird eine Frau, die zu ihrem Gatten spricht: Du bist nicht mein Mann, oder, wenn sie ihn feindlich behandelt, vom Turme hinabgeworfen, ׳und (S. 25): Wenn die Frau den Mann verläßt, soll man sie durch Hinabstürzen von der Zinne töten. Die Strafe des Hinabstürzens ist sonach als semitisch bezeugt und kann von einem semitischen Volke, etwa den Syrern oder Phönikern zu den Juden gelangt sein. Aber sie findet sich, wenn auch nur im Kriege, auch bei den Juden selbst (II Chron. 25, 12) im Kampfe des Königs Amazja gegen Se'fr: ועשרת אלפים חיים שבו בני יהודה ויביאום לראש הסלע וישליכום מראש הסלע וכולם נבקעו; trotzdem kann sie nicht zu den alten Gerichtsstrafen der Juden gezählt werden, besonders nicht als Ausführung der Steinigung. Die Herleitung des unbiblischen Hinabstürzens für Steinigung aus der Bibel in b. Sanh. 45a.b (Mechiltha 64a und Mechiltha R. Simon 97, Nr. 13) ist sehr eigentümlich und verrät die Verlegenheit der Tannaiten gegenüber der unverständlichen, daher sicherlich nicht jungen Überlieferung. Es heißt dort nämlich in der Baraitha: מנין שבדחייה, תלמוד לומר ירה, ומנין שבסקילה תלמוד לומר סקל, ומנין בסקילה ובדחייה תלמוד לומר סקול‘ יסקל או ירה יירה, die'Hinrichtung durch Hinabstoßen folgt aus סקל in Exod. 19, 12; die durch Hinabstoßen und wenn notwendig durch Steinigen dazu folgt aus dem weitern Satze. Daß diese Auslegung nicht die Veranlassung zur Abänderung der Art der Steinigung bildete, vielmehr eine spätere Begründüng des Lehrhauses ist, bedarf nicht erst des Nachweises. Die Abänderung wird nur dann verständlich, wenn wir annehmen, die maßgebende Behörde irgend einer Zeit habe die Steinigung überhaupt abstellen und durch etwas ersetzen r) Vgl. auch R. Smith, Religion d. Semiten, 322. 724. 2) Meissner, Der alte Orient VII, 1, S. 23.