Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 687

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 687 (sequence 24)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887323--34938-2887384
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 687 Seite darauf geführt haben1)? Das Erstere ist schon wegen der zurückweisenden Haltung der Gesetzeslehrer gegenüber den nicht gerade rücksichtsvollen fremden Beherrschern Judäas unwahrscheinlich, besonders da es sich um die Ausführung des Religionsgesetzes handelte. Viel näher läge die Beeinflussung seitens der Syrer, die in vielen Einzelheiten des Opfer- und Religionsgesetzes den Judäern verwandt waren, besonders wenn man dem 11. Makkabäerbuche in seinen anderweitig nicht belegten Nachrichten glauben darf. In dessen Schilderung der Religionsverfolgung unter Antiochus IV. in Jerusalem heißt es nämlich (6, 10): »Zwei Frauen wurden vorgeführt, die ihre Söhne beschnitten hatten, diesen wurden dann die Kindlein an die Brüste gehängt, worauf man sie öffentlich in der Stadt herumführte und zuletzt über die Mauer hinabwarf«2). Dieselbe Strafe finden wir auch bei den Arabern; Tabari3) erzählt nach Ihn Ischaq vom Begründer des Christentums in Negran, Abdallah ben Thämir, daß ihn der König dieser Provinz auf x) Vgl. Lebrecht in Geiger’s jüd. Zeitschrift. IX, 238 ff. 2) Beachtenswert sind die Abweichungen der Parallelberichte im I. Makkabäerbuch und bei Josephus. Das erstere meldet (1, 16): Die Frauen, die ihre Kinder hatten beschneiden lassen, tödteten die Syrer dem Befehle gemäß, indem sie ihnen die Kinder an den Hals hingen. Dieses wird von Josephus (Antiquit. XII, 5, 4) erweitert: Denn gepeitscht und am Körper verletzt wurden sie noch lebend und atmend gekreuzigt; die Frauen und ihre Kinder, die sie beschnitten hatten, erdrosselten sie auf Befehl des Königs, indem sie die Kinder am Halse der gekreuzigten Eltern aufhängten. Man beachte, daß das Hinabstürzen in die Tiefe nur in II. MB. steht. Ob auch II. Makkab. 13, 4 hierhergehört? »Lysias befahl, Menelaos nach Beroia zu führen und auf die dort übliche Weise ums Leben zu bringen. (5) Es befindet sich nämlich an dem Ort ein Turm 50 Ellen hoch voll glühender Asche; dieser hatte eine Vorrichtung, die sich umdrehen ließ, so daß sie von allen Seiten zur Asche hinabschleuderte. (6) Daselbst stoßen sie den des Tetnpelraubes Schuldigen und sonstige große Übeltäter allesamt ins Verderben hin.« Dieses soll freilich eine persische Todesart durch heiße Asche sein (vgl. Grimm z. St.) 3) Nöldekc, Geschichte der Perser u. Araber 184.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.