Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 684

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 684 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887323--34935-2887381
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

684 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd ־nachbiblischen Zeit. deutet haben mag, als irgend ein jüdisches Gesetz. Ich bezweifle entschieden, daß die Erdrosselung als Strafmittel der jüdischen Gerichte von außen zu den Juden gekommen sei1); sie dürfte vielleicht folgender Erwägung ihre Einführung verdankt haben. An die Stelle der Verbiennung trat, wie wir gesehen, eine Form der Tödtung, die der durch das Feuer Gottes genau entsprach. Wie tödtet nun Gott sonst die von ihm hinzurichtenden Sünder wie z. B. die Kundschafter in Num. 14, 37 וימותו האנשים מוציאי דבת הארץ רעה .במגפה לפני יי, die an der Pest vor Gott starben? In Kohel. rabba 9, 12, Sota 35 a sind hierüber die Meinungen zweier Tannaiten des zweiten Jahrhunderts zu lesen: במה הומתו♦ רבנן ורבי שמעון בן יוחאי. רבנ? אמרין אסכרה עלתה בגרונם ונחנקו ומתו♦. ורבי שמעון * בן יוחאי אמר בנשילת איברים מתו, der erste sagt, der Tod der Kundschafter sei durch Bräune in der Kehle erfolgt, die Erstickung zur Folge hatte2;; R. Simon b. Jochai meint, sie seien an dem — durch Aussatz verursachten — Abfallen der Glieder gestorben3). Die Lehrer, die aus irgend 1) Siehe Lebrecht in Geigers jüd. Zeitschrift IX, 238 ff. 2) Vgl. auch b. Peßach. 105a: תנא משמיד, דרבי עקיבא כל ד,טועם כלום קודם שיבדיל מיתתו באסבדא und R. Chijjas Satz in b. Kethubb. 30 a. b: מי שנתחייב חנק או טובע בנהר או מת בסרונכי, wer heute, da es keine jüdische Strafgerichtsbarkeit gibt, des Todes durch Erdrosse״ lung schuldig wird, ertrinkt oder stirbt an Bräune. Es ist auch daran zu erinnern, daß das Gesetz Hanimurabis die Strafe des Ertränkens auf Verbrechen setzt, die die Tannaiten mit Erdrosselung bestraft wissen wollen. Da Ertränken nur in einem Lande durchführbar ist, das, wie Babylonien, überall Flüsse und Kanäle, hat, dagegen in Palästina kaum möglich war, könnte die Erstickung clurch Erdrosselung anstelle des Ertränkens gesetzt worden sein. Als־ Strafe im Volke finden wir Ertränken bei R. Tarfon, den jüdische Bauern als Obstdieb in’einen Sack steckten und ertränken wollten (b. Nedar. 62 a, jer. Schebiith IV, 35 b, 17). In Sepphoris werden die Großen, die gegen Antigonos zu Hemdes hielten, von den Anhängern des Antigonos an den See Genezareth geschleppt und ertränkt (Bell, jud. I, 17, 2, Antiquit. XIV, 15, 10). Im Syrischen bedeutet חנק auch Ertränken. 3) Es scheint die Vorstellung von dei: unmittelbaren Ursache

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.