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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 683

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 683 (sequence 20)
Language
German
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 683 Hierbei ist zu beachten, daß es Vergehen schwerer Natur sind, die mit Erdrosselung bestraft wurden, wie Ehebruch, Mißhandlung der Eltern und Diebstahl an Menschen; die Strafe kann somit nicht als die leichteste gegolten haben, sie muß vielmehr zu den schwersten gezählt worden sein. Aber was mochte auf sie überhaupt geführt haben? Beachtet man, daß מות יומת in Lev. 20, 9 כי איש איש אשר יקי^ל את אביו ואת .אמו מות יומת אביו ואמו קלל דמיו נו auch in der tannaitischen Halacha als Steinigung erklärt wurde, so wird man dasselbe auch in Exod. 21, 17 ומקלל אביו ואמו מות יומת, obgleich דמיו בו nicht steht, als Steinigung auslegen.” Nun hat Exod. 21, 15 ומכה אביו ואמו מות יומת den gleichen Ausdruck und auch die Zusammenstellung beider Punkte weist auf gleiche Strafe bei beiden hin; trotzdem wird, wie schon erwähnt, hier auf Erdrosselung erkannt. Da es uns wahrscheinlich wurde, daß das ältere Strafrecht hierin der Tat Steinigung angewendet hat, so müssen für die späteren Lehrer Gründe bestanden haben, die Steinigung nach Möglichkeit zu beseitigen und eine ändere Todesart'an deren Stelle zu setzen. Die Erdrosselung unterscheidet sich von der Steinigung hauptsächlich dadurch, daß sie den Körper ganz unversehrt, ja ohne jede Veränderung beläßt1). Soll etwa auch hier die Rücksicht auf den Körper des Verurteilten dazu geführt haben, eine neue Form der Hinrichtung zu suchen? Wir finden sie sonst nur bei König Herodes, der seine Söhne in Sebaste erdrosseln, ließ (Antiquit. XVI, 11, 7, Bell. I, 27, 6); aber das Gesetz, auf das sich sein Befehl gründete, ist kaum zu ermitteln, da für ihn eine Anregung seitens seiner römischen Freunde, die auch an der Fällung des Todesurteils mitgewirkt hatten, mehr be- ג) Vgl. den Satz Rabbis über die Erdrosselung in b. Sanh. 52 b, Sifra 92 a, 11: נאמר מיתה בידי שמים ונאמר. מיתה בידי אדם, מד, מיתה האמורה בידי שמים שאין בה רושם אף מיתה האמורה בידי אדם מיתה שאין בה רושם; dieselbe soll der göttlichen Todesstrafe genau gleichen, insofern sie keine Spuren am Körper zurückläßt.

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