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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 681

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 681 (sequence 18)
Language
German
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 681 Nach all’ diesem wind auch die Strafe der Ehebrecher, die Erdrosselung, schon aus dem Grunde nicht als aus irgend einem Bibelwort ermittelt gelten können, weil die Bibel sie überhaupt nicht kennt5), Doch setzt diese Strafe schon R. Akiba in seiner Erörterung der Strafe der unzüchtigen Priestertochter mit R. Ismael (b. Sanhedr. 51 b, Sifre Deut. 130) voraus, wo er sagt, es sei eine Ausnahme, daß die unzüchtige Verlobte in Deut. 22, 24 gesteinigt wird, ebenso wie der Feuertod der Priestertochter* 2). Auch R. Ismael spricht von der Erdrosselung der Ehebrecherin (Sanh. 51b), ohne daß ihm jemand widerspräche, so daß prians in seinem Briefe an Pomponius (Von den Jungfrauen, Opera, ed. Hartei p. 476, 20), daß derjenige, der den Priestern und den von Gott aufgestellten Richtern nicht gehorchte, getötet wurde (Deut. 17, 12) und daß dieses damals mit dem Schwerte geschah, irgend welches Gewicht zu legen ist. *) Vgl. das Responsum des Gaons R. Zemach an die Kairuwäner über die Glaubwürdigkeit des angeblichen Daniten Eldad (Epstein, Eldad ha-Däni 7, Nr. 13): ואומר רבי אלדד שדנין בארבע מיתות סקילה ושריפה הרג וחנק, ואין בתורה מיתת חנק וחכמים דרשוה ואמרו כל מיתת האמורה בתורה סתם אינה אלא חנק. 2) In b. Sanhedr. 51 a sagt R. Elieser von der unzüchtigen Priestertochter: את אביה בשריפה ואת חמיה בסקילה, wenn ihre Unzucht ihren Vater schändet, wird, sie verbrannt; wenn sie ihren Schwieger־* vater schändet, wird sie gesteinigt. Der Talmud sucht diesen Satz verschiedenartig zu erklären, der Sinn ist aber offenbar folgender: wenn sie noch Mädchen ist und ihre Schande den Vater trifft, dessen Haus sie noch angehört, ist Lev. 21, 9 anzuwenden; ist sie aber verlobt oder verheiratet, gehört sie nicht mehr dem Hause ihres Vaters an und sie wird wie jede andere Ehebrecherin bestraft. R. Elieser widerspricht hierin der Ansicht des R. Ismael und R. Akiba in Sanh. 51b. Josephus (Antiquit. IV, 8, 23) sagt in der Wiedergabe von Deut. 22, 13—19: Wird aber das Mädchen als schuldig erkannt, so soll sie dafür, daß sie ihre Jungfräulichkeit nicht bis zum Ehestande bewahrt hat, wenn sie vom gemeinen Volke ist, zu Tode gesteinigt, und wenn sie aus priesterlichem Stamme ist, lebendig verbrannt werden. Auch Jehuda Hadassi Nr. 330 erklärt die Unzucht der unverheirateten Priestertochter für todesschuldig. Wir sehen wieder den Schammaiten R. Elieser, Josephus und die Karäer übereinstimmen.

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