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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 680

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 680 (sequence 17)
Language
German
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68.0 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. der Strafe des Mörders aus der Zeit gegeben haben, als an Stelle der von den Sadducäern und wahrscheinlich teilweise auch von den Schammaiten geübten Talion Enthauptung, entweder tatsächlich gesetzt oder nur empfohlen wurde. Dafür spricht auch die gekünstelte Beweisführung, die nur dann verständlich wird, wenn das Ergebnis von vornherein feststand und nur der biblische Beleg gesucht werden mußte1). cäern nahe; und da, wie anderwärts gezeigt werden soll, ihre Schule nach dem Siege der Pharisäer über die Sadducäer in der maßgebenden Behörde die Mehrheit bildete, so kann Philo und Josephus nach ihnen sich gerichtet haben. Es sei hier noch auf das ,Scholion zur Fastenrolle und zwar zum Monate Tammus hingewiesen. Zur Nachricht der Rolle: בארבעה געשי) בתמוז עדא ספר גזירתא דלא למספד erzählt das Scholion: מפגי שהיה כתוב ומונח להם לצדוקים ספר גזירות, אלו שנסקלין ואלו שנשרפין אלו שנהרגין ואלו שנחנקין, וכשהיו פותבין אדם שואל והולך ורואה בספר, אומר להם מניין אתם יודעיןישזה חייב סקילה וזה חייב שריפה וזה חייב הריגה וזה חייב חניקה," לא היו יודעין להביא ראיה מן התורה. ועוד שהי ו בייתוסים אומרים עין תחת עין שן תחת שן, הפיל אדם שינו של חבירו ... . ופרשו השמלה לפני זקני העיד הדברים ככתבן,-וירקה בפניו שתהא רוקקת בפניו אמרו להם חכמים ... . (vgl. den Text und die Varianten bei Neubauer, Mediaeval Jewish Chronicles 11,8). Kann es auch keinem Zweifel anterliegen, daß der Scholiast manches aus eigener Kombination hinzu״ gefügt hat. so ist es ebensowenig zweifelhaft, daß er Quellen zur Verfügung hatte, die uns nicht mehr vorliegen. Was Ritter (Philo u. d. Halacha 133 ff.) gegen die Glaubwürdigkeit des hier Erzählten vorbringt, würde, wenn sonst alles in Ordnung wäre, nichts besagen. Daß die wörtliche Auffassung von ופרשו השמלה in Deut. 22, 17 und von וירקה בפניו in Deut. 25, 9 sich auch bei R. Elieser b. Jakob (Keth. 46 a) findet, beweist nichts dagegen, daß die Sadducäer die gleiche Ansicht teilten, da R. Elieser der schammaitischen Schule angehört haben kann. Auch daß Josephus (Antiquit. IV, ■8, .23) sagt: »Sie speie ihm ins Gesicht,« ist kein Gegenbeweis, wenn die Schammaiten dieser Meinung waren; haben wir doch eben Josephus das jus talionis vertreten sehen. Es ist ganz gut möglich, daß die Sadducäer ein genaues Verzeichnis der Fälle hatten, in denen sie die von ihnen angewendeten Todesstrafen, die Steinigung und Verbrennung, vorschrieben, dasselbe aber den Pharisäern unbequem war, da sie die Strafe der Steinigung in vielen Fällen durch Erdrosselung ersetzen wollten. *) Ich weiß nicht, ob auf die gelegentliche Bemerkung Cy-

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