Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 678 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887323--34929-2887375- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
678 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit anzunehmen ist, daß diese Frage kurz vor der Zerstörung des Tempsls nicht bloß akademisch, sondern auch in Verbindung mit tatsächlichen Vorfällen erörtert wurde. Aber in den obigen Meinungen der Lehrer um 100—130 mag bloß die Meinungsverschiedenheit wiedergegeben sein, die in Jerusalem bei der Verhandlung der Frage in der maßgebenden Behörde zu Tage getreten und die auch damals nicht entschieden worden war. War es doch auch fraglich, ob überhaupt auf menschliche Strafe zu erkennen sei, und im bejahenden Falle, ob auf Steinigung oder Erdrosselung. Das Gleiche gilt für die Baraitha in b. Sanhedr. 84a, 89 b unten: תניא נביא שהדיה בסקילה, רבי שמעון אומר מ־זנק, wo der Ur- Heber der ersten Ansicht wie der der zweiten dem zweiten Jahrhunderte angehören dürfte und es doch als höchstwahrscheinlich gelten darf, daß diese Frage auch schon in den Lehrhäusern Jerusalems verhandelt worden ist Umsomehr gilt dieses von der Erörterung der Strafe eines Mörders, da es als fast selbstverständlich gelten darf, daß auch das jüdische Gericht in Judäa wenige Jahrzehnte vor dem Untergänge des Staates in die Lage gekommen ist, an einem Mörder das Todesurteil vollstrecken zu lassen; allerdings müßte dann über die Todesart Einmütigkeit bestanden haben. Es heißt nämlich vom Mörder (Exod. 21, 12) מכה איש ומת מות יומת, (Lev. 24, 17) ואיש כי יכה כל נפש אדם מות יומת, (Lev. 24, 21) ומכה אדם יומת, (Num. 35, 16. 17» 18. 21. 31) מות יומת הרוצח, (Num. 35, 30) כל מכה נפש לפי עדים ירצח את הרוצח, (Num. 35, 33)'ולארץ לא יכפר לדם אשר שפך בה כי אם בדם שופכו, . (Genes. 9, שופך דם האדם באדם דמו ישפך (6־. Nach den obigen Ausführungen, daß der im Gesetze nicht näher bezeichnete Tod Steinigung bedeute, müßte der Mörder gesteinigt worden sein; aber die beiden letztangeführten Bibelstellen fordern das Vergießen seines Blutes, d. h. man müßte ihn erstochen oder enthauptet haben. Nun hat aber Mechiltha 80 a : מות יומת בסייף. אתה אומר בסייף או אעו;אלא בהגק♦ הרי אתה דן, נאמר כאן מות יומת ונאמר להלן בנואף