Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 675 (sequence 12)
- Language
- German
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 675 מות יומת noch דמיהם בם steht, das, da in Lev. 20,27 neben der ausdrücklich vorgeschriebenen Steinigung erscheint, und die Gleichheit dieser bezeichnenden Redewendung die Gleichheit der Strafe besagen wolle. Deshalb ist außer dem Molochdienste in 20,1 und der Wahrsagerei in 20, 27, bei denen die Steinigung ausdrücklich vorgeschrieben ist, das Verfluchen des Vaters und der Mutter in 20, 9, die Tierschände einer Frau in 20, 16 (und dementsprechend auch die eines Mannes in 20, 15 in Mechiltha 94 b), Ehebruch mit der Frau des Vaters (20, 11), Ehebruch mit der Schwiegertochter (20, 12) und Päderastie (20, 13) durch Steinigung zu bestrafen. Es bleibt nur der Ehebruch im Allgemeinen (20, 10) übrig, bei dem nach den Tannaiten auf Erdrosselung zu erkennen ist, abweichend von allen älteren Nachrichten, die auch hier Steinigung . anführen. Hiernach wäre דמיהם בם im Gesetze für die Wahl der Steinigung bestimmend gewesen, indem man die beiden Worte — nach Ibn Esra zu Lev. 26, 9 — dahin deutete, daß das Blut des Verbrechers in seinem Körper verbleibe und nicht zum Austreten veranlaßt werde. Trotz der Einfachheit'der Deutung scheint mir diese schon deshalb nicht die wirkliehe Grundlage für die Wahl der Strafe gewesen zu sein, weil die Bibel außer dem Verbrennen, das im Gesetze bloß zweimal vorgeschrieben wird, nur Steinigung als Todesstrafe kennt, somit für deren Anwendung keines besonderen Hinweises im Wortlaute des Gesetzes selbst, bedurfte. Zudem haben, wie eben wieder erwähnt wurde, die alten;Quellen auch für Ehebruch Steinigung erfolgen lassen, so daß es als Regel ohne Ausnahme gelten kann, מות יומת in Lev. 20 sei als Steinigung verstanden worden. Es scheint vielmehr, daß der Hinweis auf דמיהם בם von jenen Lehrern herrührt, die die Anwendung der Steinigung gegen das Streben,diese durch anderes zu ersetzen,verteidigen mußten. Wenn die tannaitische Überlieferung und Auslegung bei Ehebruch und überall, wo im Gesetze bloß מות יומת steht, 43: