Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 672 (sequence 9)
- Language
- German
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672 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. colendis, p. 56, ed. Richter, Ritter, Philo und die Halacha 41): Wenn jemand seinen Väter oder seine Mutter schlägt, soll er gesteinigt werden. Dieses aber ist die Wiedergabe von Exöd. 21, 14 מכה אביו ואמו מות יומת! Ebenso sagt Josephus, möglicherweise nach Philo (Contra Ap. II, 27): Derjenige, der die von den Eltern empfangenen Wohltaten nicht vergilt, sondern in Bezug auf irgend etwas abweicht, wurde der Steinigung preisgegeben. Es könnte hiemit allerdings der ungehorsame Sohn gemeint sein, der nach Deut. .21, 21 gesteinigt wurde; aber diesem hat Josephus (Antiquit. IV, 8, 24) ganz andere Strafen zugemessen. Philo (II, 48) sagt ferner: Bei uns darf eine Hetäre nicht einmal am Leben bleiben, sondern es ist für eine solche der Tod als Strafe bestimmt. An anderer Stelle (II,. 808) giebt er auch die Todesart der Hetäre an: Eine Buhlerin duldet der Staat dem heiligen Wort gemäß nicht; als Schmach und Schaden und öffentlicher Schandfleck soll sie gesteinigt werden«1). den Heiden mit Todesstrafe verknüpft steht. Auch der Karäer Jehuda Hadassi (278 אשכול הכופר) bezeichnet den ehelichen Verkehr selbst mit einem heidnischen Mädchen als ein mit Tod zu bestrafendes Vergehen (הבא על גויה פנויה גם הוא חייב מיתה), ebenso die Unzucht mit einer jüdischen Witwe oder Geschiedenen (siehe weiter), weil diese als Ehefrauen zu gelten haben. Das in Jubil. 30, 10 Gesagte, wonach Levומזרעך לא תתן להעביר למולך 21 ,18 .׳ die Quelle für das Verbot des geschlechtlichen Verkehres mit Heidinnen ist, ist die bekannte Deutung dieser Bibelstelle bei R. Ismael (jer. Megilla IV, 75 c, 30, Sifre Deut. 171, Targum Jonathan zu Lev. 18, 21 b. Megilla 25 a תנא דבי רבי ישמעאל, Jehuda Hadassi N. 324). Ferner ist Jubil. 33, 13 zu beachten : Denn eine Todsünde ist es und Unreinheit, mit dem Weib seines Vaters zu schlafen; der Mann ist zu Tode zu bringen und zu töten׳ und zu steinigen und hinwegzutilgen aus der Mitte des Volkes unseres Gottes. Dieses entspricht Lev. 20, 11: ואיש אשר ישכב את אשת אביו ערות אביו גלה מות יומתו שניהם דמיהם בם , der Verfasser hat sonach auch hierin Steinigung gefunden. 1J Es ist schwer, die Quelle Philos für diese auffallende Be- Stimmung zu finden, solange der Begriff der Hetäre bei ihm nicht festgestellt ist. Deshalb müht sich Ritter (Philo tu d. Halacha 92) umsonst ab, die St renge Philos als Verordnung des jüdischen Ge-