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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 671

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 671 (sequence 8)
Language
German
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 671 Stellen ergiebt sich, daß die Todesstrafe in Lev. 20, 10 מות יומת הנואף והנואפת allgemein als Steinigung verstanden wurde. Es ist übrigens auch nicht einzusehen, warum der Ehebruch mit einem Eheweibe, wenn nicht der auf Unzucht gesetzte Tod durch Verbrennung verhängt wird, anders sollte bestraft worden sein, als der durch Steinigung geahndete mit der Verlobten, die in Deut. 22, 24 als אשת רעהו bezeichnet wird1). So lesen wir auch bei Philo (De parentibus אשתו הרי זה משופכי דכדם שנאמר ושם לד, עלילות דברים, סוף שהוא שוכר עדים ומקדימה לבית הסקילה, wo ben-Assai als Strafe des Ehebruches Steinigung voraussetzt. Die Handschrift A. Epsteins liest ומקדימה לסקילה, vgl. seine 115 מקדמוניות היהודים. Als etwas Eigentümliches ist noch die Tradition über Muhammed (bei Goldziher in Revue des Etudes Juives 1894, XXVIII, 79) anzuführen, wonach Muhammed jüdische Ehebrecher nach jüdischem Rechte aburteilen wollte, die Juden aber, um eine leichtere Strafe zu erwirken, es verheimlichten, daß auf Ehebruch Steinigung gesetzt sei, aber ein Convertit verriet es Muhammed. Hiernach müßten die Juden in Arabien das alte Gesetz gekannt haben. Zu bemerken ist, daß auch das muhammedanisehe Recht für den Ehebruch eines Freien, der geheiratet hat, die Todesstrafe der Steinigung verhängt, vgl. Snouck-Hurgronje in ZDMG. LIII, 1899, 161. 0 In Jubiläenb. 30, 7 steht folgendes: Und wenn ein Mann unter Israel ist, der seine Tochter oder seine Schwester irgend einem Manne aus dem Samen der Heiden geben will, der soll des Todes sterben und man soll ihn steinigen, denn er. hat eine Schandtat in Israel verübt. Andererseits sollen sie das Weib mit Feuer verbrennen, weil es den Namen des Hauses seines Vaters verunreinigt hat, und es soll aus Israel hinweggetilgt werden. (8) Und es soll keine Ehebrecherin und keine Unreinheit in Israel gefunden werden alle Tage der Geschlechter der Erde; denn Israel ist Gott geheiligt und jeder Mann, der es verunreinigt, soll des Todes sterben und man soll ihn steinigen. (9) Denn so steht es angeordnet und geschrieben auf den himmlischen Tafeln über allen Samen Israels: Wer es verunreinigt, soll des Todes sterben und gesteinigt werden. (10) Der Mann soll hinweggetilgt werden, der seine Tochter verunreinigt hat in Mitten von ganz Israel, weil er von seinem Samen dem Moloch gegeben und die Sünde begangen hat, es zu verunreinigen. Diese Strafen entsprechen dem biblischen מות יומת באב] ירגמוהו, nur hat der Verfasser es unterlassen, anzugeben, wo das Verbot des Umganges mit

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