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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 670

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 670 (sequence 7)
Language
German
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670 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. sanna als Ehebrecherin wäre hiernach in eine Schlucht gestürzt worden, was, wie wir bald sehen werden, die spätere Ausführung der Steinigung darstellt. Und so gibt auch eine der syrischen Versionen (Syr. Ph. bei Grimm, Syr. W. 2 bei Wace, Apocrypha ■II, 338, Brüll in seinen Jahrbüchern III, 39, 4) in einem Zusatze an, daß über Susanna als Ehebrecherin der Tod durch Steinigung verhängt und Susanna um die neunte Stunde dem Henker ausgeliefert wurde, um von dem Platze hinabgestürzt zu werden, woher Ehebrecherinnen kopfüber hinabgestürzt wurden. Und auch ein griechischer Codex hat zu Vers 62, daß die falschen Zeugen gesteinigt wurden, indem sie dieselbe Strafe erlitten, die ,sie über Susanna bringen wollten. Und auch Josephus (Contra Apionem II, 24) sagt: »Die Frau eines anderen zu verführen ist ein Verbrechen, und tut es jemand, so erfolgt unabwendbar Todesstrafe, sei es, daß er eine einem andern versprochene Jungfrau vergewaltigt oder eine Verheiratete überredet hat«. Er setzt für beide offenbar die gleiche Strafe voraus und da auf die Vergewaltigung einer Verlobten in Deut. 22, 24 ausdrücklich Steinigung gesetzt ist, muß Jo־ sephus die gleiche Strafe für Ehebruch gekannt haben1). Auch die.wohl als unecht anerkannte, aber immerhin beachtenswerte Erzählung von der Ehebrecherin in Joh. 8, 1 —122) bestätigt dieses, da dort den Pharisäern der Satz in den Mund gelegt wird: In dem Gesetze ist uns befohlen, daß solche gesteinigt werden (Vers 5}3). Aus all’ diesen 0 In Contra Apionem II, 30 schreibt Josephus: Die Strafe für die meisten Verbrecher ist der Tod; so, wenn jemand einen Ehebruch begeht oder einer Jungfrau Gewalt antut, wenn jemand es wagt, einen Mann zu unnatürlichem Verbrechen zu verführen oder ein Mann sich solchen Versuch gefallen läßt . . . Auch hier sind beide Fälle zusammengestellt und für sie, wie für alle noch folgenden, Steinigung als Strafe vorausgesetzt. ף Vgl. Eusebius, Hist. eccl. III, 39 und dazu Bacon in Expositor 1905, 161 177־־־. 3) Meyer-Weiss z. Sb 8. Auflage, 317, Note. Dr. Aptowitzcr macht mich noch auf דרך ארץ XI aufmerksam: בין •עזאי אומר השונא את

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