Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 669 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887323--34920-2887366- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 669 ועמדו ארבעים מודיות בדינר, נחסר השער מוריא אחת וכדקו ומצאו אב ובנו שבאו על נערה מאורסה ביום הכפורים, והביאום י לבית דין וסקלום וחסר השער למקומו♦ Schließlich sei noch der von R. Jehuda b. Baba berichteten Steinigung eines Hahnes gedacht, der einen Menschen getötet hatte (Eduj. VI, 1). Auch der Fall, der scheinbar dagegen spricht, daß die* Todesstrafe der Juden überhaupt die Steinigung war, nämlich die Strafe für Ehebruch, ist ein Beweis dafür. Zunächst ist auf die bereits in Verbindung mit dem Tode durch Verbrennen behandelte Stelle in Ezech. 16, 38—41 nochmals hinzuweisen, wo Jerusalem als ehebrecherisches Weib öffentlich hingerichtet wird. Erst reißen die als Strafbehörde einberufenen Liebhaber die Stätte ihrer Unzucht nieder, dann entkleiden sie die Ehebrecherin völlig und stellen sie nackt zur allgemeinen Verachtung hin; hierauf versammeln sie eine Volksmenge, die das Weib mit Steinen bewirft und mit Schwertern sticht, und verbrennen schließlich das Wohnhaus der Unzüchtigen und vollziehen an ihr in Gegenwart vieler Frauen noch andere Strafgerichte. Den ganzen Hergang schildert auch Ezech. 23, 45—48 in derselben Weise, nur tritt noch die Tötung der Kinder der Ehebrecherin als Strafe hinzu, wie dieses oben {S. 548) ausführlich besprochen wurde. Die Ehebrecherin wurde sonach gesteinigt. Ebenso giebt die Erzählung von Susanna nach LXX (Vers 62): »Und man verfuhr mit den falschen Zeugen, wie es das Gesetz befiehlt, entsprechend dem Bösen, das sie wider die Schwester herbeigeführt hatten (63). Man band sie, führte sie hinaus und stürzte sie in eine Schlucht.« Su- או אורייתא לאו מידי היא או דאמר מי יי מיחייב קטלא וממין ליה כל ישראל דכתיב ונוקב שם ה׳ .... Jehuda Hadassi (in אשכול הכופר Nr. 276, p. I05bc) setzt Todesstrafe, das heißt Steinigung auf Fälle von Unzucht, die in der Halacha nicht so streng geahndet werden. So sagt er in Nr. 326: דרשו הם ויועיך כך בכהונה ואמרו, כהנת המהוללה בבנה הקטן לרבעה'בוטה־־ והערה בו לא תאכל היא בתרומה, כך הורו (סנהדרין ס״טס, ולהם השיבו משכילי נ״ע מתורה תמימה משיבת נפשך. היתכן בזו דרך יי ותורת יי להרג ולרג־מתך. ....