Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 668 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887323--34919-2887365- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
668 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. ferner Toß. Synhedr. IX, 5: ומעשה באחד שיצא ליסקל, אמרו לו התוודה (wofür jer. VI, 23b, 62, b. 44b allerdings ליהרג hat). Die Hinrichtungen unter dem Hohepriester Anan (Antiquit. XX, 9, 1), durch die er sich seiner Feinde auf gesetzliche Weise entledigte, erfolgten durch Steinigung. Toß. Synhedr. X, 11, jer. VII, 25d, 2 erzählt: וכן עשו לכן סטדא בלוד נימנו עליו שני תלמידי הכמים וסקלוהו, daß der Tod ben-Satdas in Lydda durch Steinigung erfolgte (s. weiter). In b. Kiddusch. 80 a berichtet bar-Kapparä: מעשה באשה שבאת לירושלים ותינוק מורכב לה על כתיפה והגדילתו ובא עליה, והביאום לבית דין וסקלום, לא מפני שבנה וודאי אלא מפני שכרוך אחריה, ein Fall von wahrscheinlichem Incest mit der Mutter, für den es im Gesetze keine ausdrückliche Bestimmung gibt1). In b. Gittin 57 a erzählen babylonische Amoräer, sicherlich aus älteren Quellen, Vorfälle aus Jerusalems Vergangenheit2), darunter: מעשה 1) Auch auf Eduj. V, 6 ist hier zu verweisen, den Bericht über das starre Festhalten des Akabja b. Mahalalel an der von ihm überkommenen Ansicht betreffend die Behandlung einer des Ehebruches verdächtigten Freigelassenen seitens Schemajas und Abtaljons. Akabja wurde für seine Unnachgiebigkeit gegenüber der Mehrheit des Lehr•־ hauses und wegen der abfälligen Äußerung über die großen Lehrer in den Bann getan; er starb im Banne וסקלו בית דין את אריגו, und die Behörde steinigte seinen Sarg. Nach dem Berichte des R. Jehuda, der die ganze Begebenheit mit Elieser b. Cbanoch verknüpft und sie als durch eine Frage über das levitische Händewaschen veranlaßt vorführt,ותניחו אבן על ארונו, hat die Behörde auf den Sarg des Verbannten bloß einen Stein gelegt. In den Acta Sanctorum zum 7. September (313, 50) wird eine Unterredung des heiligen Nilus des Jüngeren mit dem jüdischen Arzte Sabbathai Donnolo und anderen Juden mitgeteilt. Der Abt fordert sie auf, sich mit ihm für längere Zeit in die Einsamkeit zurückzuziehen und dort mit ihm die Bibel zu studieren. Die Juden lehnen diese Zumutung mit den Worten ab: Das können wir nicht tun, wir würden sonst aus der Gemeinde ausgestoßen und gesteinigt (a. a. O. 51, vgl. Güdemann, Erziehungswesen der Juden in Italien, 24). Es ist offenbar dieselbe Strafe gemeint wie bei Akabja. 2) Anan (bei Harkavy 13 לקופזי קדמוניות) dehnt das Verbot der Gotteslästerung und auch die darauf gesetzte Strafe der Steinigung auf die Mißachtung der Thora aus: ומאן דאמד מימד מצות לא מידי אינון