Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 666 (sequence 3)
- Language
- German
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666 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-njchbiblischen• Zeit. נפש אדם מות יומת folgt ohne Angabe der Todesart, offenbar deshalb, weil hier die mit dem gleichen Ausdrucke bezeichnete Strafe des vorhergehenden Verses zu verhängen ist. Ebenso ist in Num. 10, 35 beim Sabbatschänder מות יומת האיש רגום אותו באבנים בל העדה auf Steinigung erkannt, während Exod. 31, 14. 15; 35, 2 bloß מהעלייה מות יומת vorschreibt; und 'auch Deut. 17, 6 וסקלתם באבנים ומתו. על פי שנים עדים או שלשה עדים יומת המת nennt beide nebeneinander. Schon aus diesen Wahrnehmungen folgt, wie mir scheint, mit Sicherheit, daß die Todesstrafe der Israeliten überhaupt die Steinigung war, wie sie ja außer an den bereits aufgezählten Stellen auch noch in Deut. 13, 10. 11; 21, 21; 22, 21, Josua 7,25 und auch bei der behördlichen Vernichtung eines stößigen Rindes in Exod. 21, 2S. 29. 32 sich findet. Es ist die keinerlei Gerät, Vorrichtung und Vorbereitung erheischende Hinrichtung, die das versammelte Volk vollziehen kann, wie es nach Num. 14, 10 ויאמרו כל העדה לרגום אותם באבנים, I. Sam. 30, 6 ותצר לדוד מאד פי אמרו העם לסקלו, I. Reg. 12, 18, II. Chron 10, 18 bei ’Adoniram וירצמו בל ישראל בו אבן וימות, Exod. 17, 4 ■ עוד מעט וסקלוני, Exod. 8, 22 הן נזכה את תועבת מצרים לעיניהם ולא יסקלונו, in seiner Erregung gegen jemand einfach zu Steinen greift1). Auch in den wenigen Fällen, wo die Abraham Ibn Esrä zu Lev. 20, 20) ערירים ימותו als Hinrichtung durch die Behörde; vgl. noch Harkavy 165 לקוטי קדמוניות, Nr. 12. Stade, Geschichte I, 421 sagt zu וכרת Freilich ist wahrscheinlich gemeint, der Schuldige werde zu Tode gesteinigt und über ihm ein Steinhaufe gewölbt, wie das Deut. 17, 2-7 für Abgötterei mit dürren Worten fordert. Vgl. auch Ewald, Altertümer3 419, der in כרת gleichfalls die Todesstrafe sieht. Zu II. Reg. 9, 20 vgl. Toß. Synh. IV, 6. 0 Dieses kommt auch noch unter König Herodes in unveränderter Form beim Volke vor. Dieser läßt nämlich die Leute, die er verdächtigt, an der angeblichen Verschwörung seiner Söhne gegen ihn teilgenommen zu haben, nach Jericho st; tö •־״L7y8-0; führen, damit diese seine Söhne anklagen; 07 .׳roXXol bewerfen sie dort mit Steinen und töten sie (Antiquit. XVI, 10, 5). Nach Bell. Jud. 1,27, 6 läßt Herodes 300 Offiziere und Tero tt sxxXYimiz anklagen, hetzt dann das versammelte Volk auf sie, das sie mit Holzstücken und Steinen