Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 665 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887323--34916-2887362- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 655 יומת רגום ירגמו בו כל העדה, wo, wie oben, beide neben einander stehen und unmittelbar darauf (24,17) ואיש כי יכה כל Tode der Verbrecher der ihrer Kinder voraufgehen soll (Jerem. 22, 30); und da diese nicht allein für die Sünden ihrer Eltern gebüßt haben können, muß ימותו die gleiche Strafe für die Sünder selbst voraussetzen. Es fragt sich nur, ob hier der Tod durch Gottes Hand, also ein natürlicher Tod, oder die Hinrichtung der ganzen Familie durch das Gericht gemeint ist. Für das letztere spricht trotz der schrecklichen Grausamkeit nicht nur der Fall von Achan in Josua 7, 24, wo zur Erklärung der Begriff des Bannes herangezogen werden könnte, sondern auch die Bestrafung von Naboth für die Lästerung Gottes und des Königs, welche nach I Reg. 21,13 in Steinigung bestand, aber nach II Reg. 9, 26: אם לא את דמי נבזת ואת דמי בניו ראיתי אמש nicht ihn allein, sondern auch seine Kinder traf (vgl. die Ausleger zur Stelle, die dieses als das alte Recht bezeichnen, und Saalschütz, Mos. Recht 445 ff.), ferner die Behandlung der Ehebrecherin in Ezech. 23, 47, siehe oben S. 548 und anderer Verbrecher, und vgl. II Reg. 25, 7 und Num. 16, 32 mit 26, 11. Dann wäre auch הכרת, das die Rabbinen als Ausrottung der Familie durch Gottes Hand, die• neueren Ausleger als Ausscheidung aus dem Volke erklären, die Vernichtung der ganzen Familie durch das Gericht; und es wäre nur die Todesart zu ermitteln, die hier vorgeschrieben war. Die Karäer bekämpfen die Ansicht der Tannaiten und Jehuda Hadassi (אשכול הכופר Nr. 362) führt aus, daß unter הכרת Todesstrafe gemeint sei. Er verweist in Nr. 267 darauf, daß auf die Entweihung des Sabbates in Exod. 31, 14 מחלליה מות יומת כי כל העושה בה מלאכה ונכרתה הנפש ד,ד,יא מקרב עמיד,, die Strafe ברת, in Num. 15, 35 aber, ausdrücklich Steinigung gesetzt ist, woraus folgt, daß auch dort, wo כרת allein angegeben ist, der Sünder gesteinigt werden müsse. Dasselbe folge aus Lev. 20, 3, dem Gesetze über das Molochopfer, wo neben כרת Steinigung steht. Auf Gotteslästerung setzen die Tannaiten nach Lev. 24, 14 Steinigung, Num. 15, 30 hat aber את יי הוא מגדף ונכרתה הנפש ההיא מקרב עמה, was nach jenen Gottesstrafe allein bedeuten würde, ln LeV. 18, 29 heißt es am Schlüsse des Abschnittes über die Fälle von Incest: ,בי בל אשר יעשה ככל התועבות האלה ונכרתו הנפשות העושות מקרב עמם also gleiche Strafe für alle, zu Lev. 20 aber erschließen die Tannaiten selbst für einige derselben Steinigung. Jehuda Hadassi faßte auf Grund dessen (Nr. 267), nachdem er noch den von den Tannaiten oft genannten Tod durch Gottes Hand als nicht begründet bekämpft hat, seine Meinung dahin zusammen, daß sowohl כרת als auch ימות Tod durch Menschenhand bedeute. Ebenso erklärt schon Anan (bei