Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 664 (sequence 1)
- Language
- German
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664 Die Todesstrafen Der Bibel und Der juDisch-nachbiblischen Zeit. Von A. Büehler. (Schluß). II. Die Todesstrafe der Steinigung« Die genauere Beachtung der Vorschriften in der Thora über die Todesstrafen scheint mir zu ergeben, daß mit Ausnahme der Fälle, ■in denen ausdrücklich der Tod durch Verbrennen als Strafe bestimmt ist, überall Steinigung gemeint sei (vgl. Benzinger, Archäologie 833). In Lev. 20 nämlich, dem Abschnitte, der auf eine Reihe von Vergehungen die Todesstrafe setzt, heißt es beim ersten Punkte (Vers 2) : אשד יתן מזרעו למו^ך מות יומת עס הארץ ־*ירגמוהו׳ באבן, wer sein Kind dem Moloch gibt, soll getötet werden, das Volk des Landes bewerfe ihn mit Steinen. Im letzten Gesetze desselben Kapitels (Vers 27) findet sich das Gleiche: ואיש אוי אשה כי יהיה בהם אוב או ידעוני מות יומתו באבן ירגמו אותם דמיהם בם, ein Mann oder eine Frau, die Totenbeschwörung oder Wahrsagerei betreiben, sollen getötet werden, mit Steinen soll man sie bewerfen, ihr Blut komme über sie. In beiden Gesetzen ist das unbestimmte מות יומת näher als Steinigung erklärt. Da sich diese Angaben am Anfänge und Schlüsse des langen Abschnittes befinden, so kann es als höchstwahrscheinlich gelten, daß alle in derselben Reihe aufgezählten, nach der Vorschrift mit מות יומת zu ahndenden Vergehungen mit Steinigung bestraft werden sollten. Deshalb werden nur die Ausnahmen hinsichtlich der Todesart besonders angegeben, in Vers 14 Verbrennung, 17. 18 הכרת, die unklaren ערירים ,20 ערירים ימותו ,19 עונס ישאו 211 יידו). Hiefür spricht auch Lev. 24, 16: ונוקב שם יי מות l) Die nebeneinander stehenden Fälle in Vers 17—21 scheinen alle die gleiche Strafe zu meinen. ערירים weist darauf hin, daß dem