Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Das Buch Esther in geschichtlicher Bedeutung
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 647 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829802-2887322--34897-2887344- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Malbim 1× ep/1002711
OCR text
Das Buch Esther in geschichtlicher Beleuchtung. 647 des Todes gewärtig, doch nicht ein Jahr lang die Hände müßig in den Schoß gelegt, so läßt sich zu dem oben gesagten, noch ergänzend hinzufügen, daß Haman sein Vorhaben, in Wirklichkeit nur den allerobersten Staatsbehörden nicht aber der weiten Öffentlichkeit mitgeteilt habe. Man beachte nur genau, daß sowohl beim Edikte Hamans, als auch bei denjenigen Mordechais (3, 12—14. 8,9 —13) stets auf die ausführliche Mitteilung des jeweiligen Ediktes, eine kurze, nichtssagende Wiederholung (פתשגן הכתב להנתן •דת בכל מרינה וגר) folgt. Wozu diese Rekapitulation nach ausführlicher Inhaltsangäbe? Schon R. Elieser del Medigo, Reggio und Malbim haben nahezu das Richtige vermutet, wenn sie meinen, daß es sich hier um zweierlei Mitteilungen, um eine ausführliche an die hohen Staatsbeamten אחשדרפני המלך והפחות und eine sehr kurze an das Volk handle. Der genaue Inhalt nämlich (3, 12f.) להשמיד להרוג ולאבד את כל היהודים מנער ועד זקן und (8, 9f.) -להשמיד להרוג ולאבד את כל היל עם ומדינה הצרים אותם טף ונשים wurde nur den hohen Beamten vertraulich mitgeteilt. Die kurze Rekapitulation dagegen (פת שגן הכתב) war für die Öffentlichkeit bestimmt (גלוי לכל העמים), wie ausdrücklich bemerkt ist. Diese letztere Angabe enthielt nichts mehr als, daß man für den 13. Adar sich bereit halten solle (להיות עתידים ליום הזה). Im Edikte Mordechais enthielt die kurze Angabe wohl auch noch die Andeutung "להנקם מאויביהם., um die Judäer merken zu lassen, worauf sie sich vorbereiten sollen1). ב) Diese Art der Verbreitung wichtiger Kabineisordres war im Kanzleiwesen des Altertums allgemein. Aus der römischen Zeit wissen wir, daß es bei allen amtlichen Schrifstücken neben der ausführlichen scriptura interior noch eine kurze scriptura exterior gab. (Duhm. L. C. B. 1904, 875.) Vom nachbiblischen Judentum wissen wir dies aus der Mischnah (Baba bathra) ״גט פשוט עדיו מתוכי.ומקושר עדיו מאחוריו". Stade (Z, A. T. 1885) hat diesen Brauch auch schon beim yorexilischen Judentum nachgewiesen. (Jerem. 32, 10—14 ספר המקנה את החתום ואת הגלוי). Jetzt kennen wir dieses Verfahren auch bei den alten Babyloniern. (Winkler, Forschungen III, 171 u. v. A).