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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 5 · p. Seite 559

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 5
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 559 (sequence 21)
Language
German
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 559 dieses richtig, dann wäre es möglich, daß Eleasar b. Zadok eine von der schammaitischen Behörde angeordnete Hinrichtung durch Feuer mitansah, indem nämlich die Schule der Schammaiten — was auch aus anderen Nachrichten erhellt, — zu der Zeit, als die Pharisäer im Synhedrion die Mehrheit bildeten, unter diesen maßgebend war1). Bedenkt man, daß in den Jahren 6—70, als die römischen Prokuratoren in Judäa das jus gladii für sich allein in Anspruch nahmen, das jüdische Strafrecht überhaupt nicht gehandhabt wurde und nur während der kurzen Regierung AgrippasH (41—44) und unter dem Hohepriester Anan (62), de! drei Monate im Amte war und während des Wechsels der Prokuratoren Todesurteile fällen ließ, Hinrichtungen nach jüdischem Rechte vorgekommen sein können, so kann der von Eleasar b. Zadok berichtete Fall nur in den Jahren 41—44 sich zugetragen haben; denn sein Vater war im Jahre 70 ein alter Mann, etwa ein Altersgenosse Jochanans b. Sakkai (Midr. Threni rabba zu 1,5), er selbst also ein Altersgenosse des Josephus. Ob es den Pharisäern schon unter Agrippa I gelang, die Macht der Sadduzäer zu brechen und im Synhedrion die Führung zu erreichen, ist wohl nicht ausdrücklich bezeugt, aber aus den Nachrichten über Gamaliel I sehr wahrscheinlich. Unter seinem Vorsitze könnte das Gesetz in Lev. 21, 9 noch die alte Auslegung beibehalten haben; aber der Kampf der die Verbrennung verurteilenden Schule, wahrscheinlich der Hilleliten, mag schon damals begonnen haben, allerdings ohne Erfolg zu erzielen. Auffallend ist nur, daß sich unter den zahlreichen Kontroversenzwischen den Schammaiten und Hilleliten keine über die Hinrichtung durch Feuer findet. Ehe ich die Richtigkeit der Annahme, daß die Todesart 9 Vielleicht sagen aus diesem Grunde die Lehrer dem von der Verbrennung der Priestertochter berichtenden Eleasar b. Zadok (Sanhedr. VII, 2, b. 52b) לפי שלא דיה בית דין של אותר, שעד, בקי, daß der betreffende Gerichtshof nicht genügend gesetzeskundig war, nicht aber, daß er aus Sadduzäern bestand.

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