Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 549 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 549 völliger Verbrennung des Körpers zu Asche die Rede1). Auch die einzige positive Nachricht von der Vollstreckung eines Todesurteils durch Feuer aus den letzten Jahrzehnten des jüdischen Staates berichtet, daß eine wegen Unzucht verurteilte Priestertochter mit Bündeln von Weinreben umgeben und verbrannt wurde (Sanhedr. VII, 2 u. Paralleien)2). Und dieses wird durch Josephus bestätigt, der in der Wiedergabe des Gesetzes von der unzüchtigen Priestertochter (Antiquit. IV, 8, 23) die Bestimmung dieses באש ישרף durch xou&Tlko £0<7<x übersetzt und das Verbrennen bei lebendigem Leibe unzweifelhaft macht3). Dagegen sprechen die tannaitischen Nachrichten in ihrer Beschreibung des. Todes durch Feuer vom gewaltsam geöffneten Munde des Verurteilten und dem Hineinwerfen einer angezündeten Schnur in den Mund, die die Eingeweide verbrennt4). ') Vgl. jes. 30, 33: כי ערוך מאתמול תפתה גם היא למלך הוכן העמיק הרחיב מהורתה אש ועצים הרבה נשמת יי כנחל. גפרית בוערה בה, wo ein regelrechter Holzstoß als Art der Verbrennung geschildert wird. 2j in b. Synhedr. 52b wird erzählt: אימרתא בת טלי בת!כהן שזיכתה הואי, אקפד, רב חמא בר טוביה חבילי זמורות ושרפה, R. Chama b. Tobia ließ Imartha, die unzüchtige Tochter des Priesters "Tali mit Bündeln von Weinreben umgeben und verbrennen. Der babylonische Amoräer R. Josef bemerkt, daß das Vorgehen ungesetzlich sei, 1da nach der Zer- Störung des Tempels Todesurteile nicht gefällt werden dürfen; er wußte sonach, daß R. Chama nach dem Jahre 70 gelebt hat. Der Name dieses weist deutlich genug auf Babylonien hin, wo allein ein jüdisches Todesurteil in dieser Zeit möglich war. ׳ 3) Sonderbarerweise meint Duschak, Das mos. talm. Strafrecht S. 9 ohne jeden Beleg, daß die Todesstrafe des Verbrennens bei lebendigem Leibe externen Ursprungs sei und erst aus späterer Zeit vielleicht aus der Perserzeit datiere. »Bei den Persern hielt man nämlieh das Verbrennen der Toten für unrecht, weil das Feuer dadurch verunreinigt wurde, Herod. 3, 16«. Die Stellen in Judic. und sonst scheint er nicht beachtet oder anders gedeutet zu haben. 4) Es ist an Genes, rabba 65, 22 zu erinnern, wo der Neffe des Jose b.Joezer, Jakim, der mit Alkimos, dem Hellenisten der Makkabäerzeit, identifiziert wird, durch Selbstmord die 4 Todesarten der Mischna an sich vollstreckt: מה עשה, הביא קורה נעצה בארק וקשר בה