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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 5 · p. Seite 547

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 5
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 547 (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/2829132-2829795-2829801-2887165--34783-2887226
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit, 547 Schilderung des Strafvollzuges bis zu Ende ohne jede Unterbrechung fortläuft, im Gegensätze zu den Bibelauslegern, die in Vers 39 והרסו גבך ונתצו רמותיך und in Vers 4t ושרפו בתיך באש übereinstimmend annehmen, der Prophet falle hier aus dem Bilde und führe Einzelheiten aus der Wirklichkeit vor. Daß dieses unbegründet ist, lehrt schon ein Blick auf die unmittelbaren Nachbarn dieser angeblich die Zerstörung Jerusalems beschreibenden Sätze; als unzulässig erweist es die Parallelschilderung in Ezech. 23,47, wo gleichfalls das Verbrennen der Häuser und dazu noch die Tötung der Kinder als Teile der Strafe erscheinen, dann aber das Bild vom ehebrecherischen Weibe, wie hier, ohne jede Überleitung fortgesetzt wird. Nun haben wir bereits gesehen, daß dem zum Feuertode Verurteilten das Haus angezündet und in einigen Fällen auch die das Haus bewohnende Familie mitverbrannt, oder richtiger, wie im Falle Achans, auf andere Weise vernichtet wird. Sonach ist Ezech. 23,47 בניהם ובנותיהם יהדוגו ובתיהן באש ישרופו והשבתי זטה מן הארץ ונוסרו כל הנשים ganz wörtlich als die Strafe der Ehebrecherin zu fassen; ebenso 16, 41: ושרפו בתיך באש ועשו בך שפטים לעיני נשים רבות והשבתיך מזונה. Das Verbrennen der Häuser setzt freilich nach dem obigen auch den Tod der Ehebrecherin für dasselbe Vergehen voraus; und in der Tat spricht 16, 38 ושפטתיך משפטי נואפות ושופכות דם, und 23, 45;ואנשים צדיקים המה ישפטו אותהם משפט נואפות ומשפט שופכות דם von der Bestrafung der Verbrecherin für Ehebruch und Mord und es fällt nicht schwer zu zeigen, daß die Verhichtung der Häuser und die Hinrichtung der Ehebrecherin für dasselbe Vergehen erfolgen.. Denn es wird eigentlich nur die an derselben vollzogene Strafe geschildert (16, 39): die Ehebrecherin wird den Liebhabern ausgeliefert, die die Stätten ihrer Unzucht (Vers 24. 25), die sie sich hiezu erbaut hat, zerstören, die Unzüchtige selbst dann entkleiden und jedes Schmuckes berauben und sie nackt und bloß hinstellen. Sie berufen die im Gesetze vorgeschriebene 35*

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