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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 5 · p. Seite 546

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 5
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 546 (sequence 8)
Language
German
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546 E*ie Todesstrafen der Bibel und der jüd.־nachbiblischen Zeit. des Königs Darius (Esra 6, 11) heißt es: יתנסה אע מן ביתה וזקיף יתמחא עלוהי וביתה נולו יתעבד על דנה (vgl. Hävernick zu Daniel p. 58 ff.). Und aus der arabischen Rechtspflege im Mittelalter haben sich in der jüdischen Literatur zufällig zwei bezeichnende, hierher gehörige Fälle erhalten, die als Belege für die gegebene Erklärung angeführt werden dürfen. In einer Anfrage an den in Cordova wirkenden Rabbiner Mose b. Chanoch (bei Joel Müller, תשובות גאוני מזרח ומערב Nr. 179) in der zweiten Hälfte des zehnten Jahrhunderts heißt es: ראובן שאמרו עליו שהרג את הנפש וצוו עליו השלטוגין להרגו והרגוהו וצוו והחריבו את ביתו . , . ein Jude wurde als Mörder im Aufträge der allgemeinen Behörde hingerichtet und diese erteilte den weiteren Auftrag, daß das Haus des Mörders zerstört werde, was auch geschah. Und um dieselbe Zeit trug es sich in Cordova selbst zu, daß der eines nicht näher bezeichneten Vergehens beschuldigte Menachem b. Saruk im Aufträge des am Hofe des Kalifen wirkenden Chasdai Ibn Schaprüt aus seinem eigenen Hause vertrieben, ihm der Bart ausgerissen und das Haus zerstört wurde (Luzzatto, בית האוצר S. 32 a). Die angeführten Bibelstellen weisen die Vernichtung des Hauses des Verbrechers nur in Verbindung mit dem Feuertode auf. Bei der Steinigung dagegen schreibt das Gesetz (Lev. 24, 14. 23, Num. 15, 35. 36, Deut. 17, 5; 21, 19 ff; 22, 24) ausdrücklich vor, daß der Verurteilte aus dem Lager und der Stadt oder an das Tor derselben geführt und dort hingerichtet werde. Nur einmal geschieht dieses an der Türe des Hauses, wenn nämlich die als Jungfrau Verheiratete nicht als Jungfrau befunden wird und sich herausstellt, daß sie schon im Hause des Vaters unzüchtig war (Deut. 22, 21); offenbar müßte das Hausund sein Bewohner mitleiden, wenn der Vater nicht unschuldig wäre. Umso auffallender und beachtenswerter ist Ezech. 16, 3741—־, wo Jerusalem als ehebrecherisches Weib mit seiner Strafe geschjldert wird. Ich muß vorausschicken, daß die

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