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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 5 · p. Seite 543

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 5
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 543 (sequence 5)
Language
German
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Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbibiischen Zeit. 543 Jubiläen 30, 7 wird über einen Vater oder einen Bruder, der seine Tochter, bez. Schwester einem Nichtjuden zur Frau gibt, Steinigung, über das Mädchen selbst Feuertod verhängt. In Jubil. 20, 4 sagt Abraham seinen Kindern: »Wenn unter euch irgend ein Weib oder ein Mädchen hurt, so verbrennt sie mit Feuer«. Jubil. 41, 25 verfügt: »Jeder, der so tut, der seiner Schwiegertochter beiwohnt, den soll man mit Feuer verbrennen, daß er darin verbrenne; (26) denn jeder, der seiner Schwiegertochter oder Schwiegermutter beiwohnt, hat eine Unreinheit begangen, mit Feuer soll man den Mann verbrennen; der ihr beigewohnt hat, wie auch das Weib«1). Auch die Lehrer der Mischna (Sanhedr. IX, 1, b. Sanhedr. 75a, jer. IX, 26d, Sifrä 92c) dehnten die Strafe des Feuertodes auf den geschlechtlichen Verkehr mit Verwandten aus, die sie durch die Ausdeutung von את אשדו ואת אטה in Lev. 20, 14 ermittelten. Josephus erzählt (Bell. II, 21, 3), daß in der Volksmenge der Galiläer, die Johannes von Gischala gegen ihn aufgestachelt hat, einige rieten, den Verräter Josephus abzusetzen, andere wieder, man solle ihn verbrennen. Das letztere wird befolgt und die Leute gehen daran, an Josephus’ Haus Feuer anzulegen, damit er verbrenne. Und in Bell. II, 21, 7 droht Josephus den von ihm Abgefallenen, er werde die Habe derer, die Johannes nicht innerhalb fünf Tage verlassen, plündern lassen und ihre Häuser samt ihren Familien dem Feuer preisgeben. Zu erwähnen ist schließlich noch, daß ף Der Verfasser dehnt das Gesetz in Lev. 20, 14 auch auf den Umgang mit der Schwiegertochter aus, da in Lev. 20, 12 die Todesart nicht angegeben ist. Mein Schüler Dr. Aptowitzer macht mich auf Raymundus Martin, Pugio fidei p. 714 aufmerksam, wo von Mose ha-Darschan folgendes angeführt wird : Wenn vor dich der Fall käme, daß ein Mann bei seiner Schwiegertochter geschlafen hat (am Rande steht: bei seiner Tochter), auf welche Strafe würdest du erkennen? Der andere antwortete : Auf Verbrennen, Und wenn jemand bei seiner Tochter geschlafen hat? Auf Steinigung. Dieses entspricht hinsichtlich der Blutschande mit der Schwiegertochter dem Jubiläenbuche.

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