Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 542 (sequence 4)
- Language
- German
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542 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. I. Die Strafe des Verbrennens. Die Strafe des Verbrennens wird in Lev. 21, 9 auf die Unzucht der Priestertochter, in Lev. 20, 14 auf den geschlechtlichen Verkehr mit Mutter und Tochter zugleich gesetzt. Sie findet sich außerdem in Genes. 38, 24 bei Thamars vermeintlicher Unzucht und in Josua 7, 15 bei Akhans Aneignung von Banngut. Den Feuertod verhängen auch die Philister (Judic. 15, 6) über die Frau Simsons und deren Vater für Unzucht, wie sie einem anderen Weibe Simsons drohen (14, 15), es und sein Vaterhaus zu verbrennen, wenn es ihnen nicht die Lösung des von Simson aufgegebenen Rätsels mitteile. In gleicherweise drohen die Efraimiten dem Richter Jiftach, daß sie ihm das Haus über dem Kopfe anzünden werden, weil er sie zum Kampfe gegen die Ammoniter nicht herangezogen habe (Judic. 12, 1). In diesen Berichten von tatsächlichen Vorgängen ist das Verbrennen unzweifelhaft die eigentliche Hinrichtung und nicht etwa die Vernichtung des Leichnams nach auf andere Weise vollzogener Tötung. Ebenso läßt der König Herodes die beiden Lehrer, die den goldenen Adler vom Tempel in Jerusalem entfernt hatten, als Tempelschänder lebendig verbrennen (Bellum Jud. 1, 33, 4. Antiquit. XVII, 6, 4), und das Verbrennen geschieht, wie Josephus ausdrücklich vermerkt, bei lebendigem Leibe. Allerdings ist es fraglich, ob der König hierbei jüdisches Recht beachtet, das selbst für wirkliche Tempelschändung keinerlei Todesstrafe vorschreibt Nach der Darstellung des Josephus bestimmt der König allein die Todesart, nachdem die nach Jericho berufenen Jerusalemer, 01 sv xilei die Vornehmen, nach Bellum 6 in einer Iratairfa. das Todesurteil gefällt hatten (Bell. I, 33, 4. Antiquit. XVII, 6, 3). Die Einberufung der urteilenden Versammlung hier und in anderen ähnlichen Fällen bei Herodes erinnert an die Gerichtsbarkeit der biblischen Gemeinde, die der König vielleicht in Anlehnung an die idumäische Justiz zum Scheine wiederbelebt. Im Buche der