Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 544 (sequence 6)
- Language
- German
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544 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. nach Jerem. 29, 22 der König Nebukadnezar die beiden falschen Propheten der in Babylonien lebenden Judäer, Achab b. Koiaja und Zidkija b. Maaßeja, am Feuer rösten ließ, weil sie Niedertracht in Israel begangen und mit den Frauen Fremder Ehebruch getrieben hatten1). Die Drohung der Efraimiten gegen Jiftach in Judic. 12, 1: ,ביתך נשרוף עליך באש führt den Feuertod in eigentümlicher Gestalt vor. Da die Wendung mit עליך mit der in Judic. 9, 49: ויציתו עליהם את הצריח באש, in I Reg. 16, 18; כראות זמרי כי נלכדה העיר ויבוא אל ארמון בית המלך וישרוף עליו את בית מלך באש וימות identisch ist und das Anzünden des Hauses über dem Kopfe des Bewohners bedeutet, so muß diese Art der Verbrennung eines Schuldigen im Volke gebrauchlieh gewesen sein; und es scheint sich hierin der Gedanke auszudrücken, daß mit dem Verbrecher auch das Wohnhaus, das an der Sünde gleichsam teilgenommen hat, vernichtet werden solle. Ebenso ist hiernach die Drohung der Philister in Judic. 14, 15: פתי את אישך ויגד לנו את החידה פן נשרוף אותך ואת בית אביך באש, nicht auf die Familie, sondern *) Vgl. Midrasch Tanchuma 6 ויקרא, Pesikta 164 b ff. und N. Brüll in seinen Jahrbüchern 1877, III, 8'ff. In der Apokalypse Baruchs 66, 3 ist folgendes zu lesen: Josia tötete nicht allein die Gottlosen, die damals lebten, er ließ auch die Gebeine derer, die schon gestorben waren, aus den Gräbern herausholen und mit Feuer verbrennen. 4. Und .die [durch Götzendienst] Befleckten verbrannte er mit Feuer und die Lügenpropheten, die das Volk verführten, auch sie verbrannte er mit Feuer. Der erste Satz ist II Reg. 23, 16. 20 entnommen. Da» gegen sind die falschen Propheten eine freie Ergänzung des Erzählers. Die Todesart beweist nichts für seine Auffassung, denn der ganze Abschnitt II Reg. 23 läßt den König Josia ausschließlich das Feuer als Strafmittel anwenden. Henoch 100, 7 lautet: Wehe euch, Sündern, wenn ihr die Gerechten peinigt am Tage des heftigen Kummers und sie mit Feuer verbrennet; es wird euch nach eurem Wirken vergolten werden. Charles meint, es sei hier die Verfolgung unter Antiochus IV Epiphanes nach II Makkab. 7 gemeint; aber der Verfasser hat doch sicherlich jüdische Verfolger im Auge. Vgl. auch Genes, rab. 49, 6 (Pirke R. Elieser XXV, Jalkut 1, 83) über die Verbrennung eines wohltätigen Mädchens in Sodom.