Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 541 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829801-2887165--34777-2887220- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Di e Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit. 541 er tot, so ist die Sache erledigt, falls nicht, so steinigen ihn die Anwesenden«. Wären bloß diese Beschreibungen vorhanden, so wäre man leicht geneigt, sie als akademische Vorschläge irgend eines Lehrers aus dem zweiten Jahrhundert zu bezeichnen, die für die ältere Zeit keinen Wert haben. Nun haben wir auch eine Meldung des R. Eleasar b. Zadok, dem wir auch sonst verläßliche Berichte über Vorgänge und Einrichtungen in Jerusalem in den letzten Jahrzehnten vor dessen Untergang verdanken, über eine Hinrichtung durch Feuer (Sanhedr. VII, 2, Toß. IX, 11, jer. VII, 24b, b. 52b); er erzählt, als Kind, auf den Schultern seines Vaters sitzend, gesehen zu haben, wie man eine unzüchtige Priestertochter mit Bündeln von Weinreben umgab und verbrannte. Er war sonach Augenzeuge einer genau dem Wortlaute des Gesetzes entsprechenden Verbrennung. Als er jedoch dieses den Lehrern in Jamnia erzählte, hielten ihm diese mit aller Entschiedenheit die in der Mischna beschriebene Art der Hinrichtung entgegen und bezeichneten die von ihm geschilderte als sadduzäisch. Und wenn auch diese Lehrer nicht in der Lage waren, wie er, auf einen im Leben beobachteten Vorgang hinzuweisen, so sind sie nicht weniger glaubwürdig als R. Eleasar b. Zadok; und ihre Beschreibung von dem Feuertode durch eine dem Verbrecher in den Mund geworfene brennende Schnur entspricht offenbar einer anderen, das heißt pharisäischen Auslegung des Ge-, setzes in älterer Zeit. Damit soll allerdings nicht ohne weiteres behauptet werden, daß diese Auslegung in der Strafgerichtsbarkeit auch Anwendung gefunden hat. Trotz alledem ist die Frage nicht abzuweisen, was die Pharisäer in Jerusalem zu dieser das Wesen der Strafe betreffenden Abänderung, die auch den Wortlaut des Gesetzes gegen sich hat, geführt hat.