Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 540 (sequence 2)
- Language
- German
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540 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblischen Zeit.. 23, 45. 46 s. weiter unten). Die Erdrosselung (חנק) kommt weder im Gesetze, noch in den geschichtlichen Büchern der Bibel vor und auch aus späterer nachbiblischer Zeit wird sie nur in Verbindung mit dem König Herodes angeführt, der sie bei seinen eigenen Söhnen anwendet (Josephus, Antiquit. Jud. XVI, 11, 7, Bell. Jud. I, 27, 6); und auch da ist es mehr als fraglich, ob Herodes hierbei auf irgend ein jüdisches Gesetz Rücksicht genommen hat, das für ihn bei seinen zahlreichen Todesurteilen sicherlich niemals in Frage kam. Keinesfalls scheint auf Erdrosselung vor der römischen Herrschaft in Judäa erkannt worden zu sein; so daß die von verschiedenen Forschern ausgesprochene Vermutung, diese Todesstrafe sei unter fremdem Einflüsse eingeführt worden, sich als naheliegend aufdrängt. Aber selbst wenn es sich so verhielte, welche Veranlassung [ag für die Vermehrung der Todesstrafen vor? Andererseits sind auch die beiden, im Gesetze der Thora vorgeschriebenen Todesstrafen, die Steinigung und das Verbrennen, in der ausführlichen und anschaulichen, gewiß auf aite Quellen zurückgehenden Beschreibung der Mischna ihres ursprünglichen Charakters völlig entkleidet. Statt des Verbrennens, das im Gesetze sicherlich ganz wörtlich gemeint ist, geschah folgendes: »Man versenkte den zum Feuertode Verurteilten bis zu den Knöcheln in Kot, wickelte ein hartes Tuch in ein weiches und wand dieses dem Manne um den Hals; dann zogen zwei Männer das Tuch hin und her, bis er den Mund öffnete, in den man ihm eine angezündete Schnur warf, die in sein Eingeweide drang und dieses verbrannte«. Und statt des Bewerfens mit Steinen fand nach Sanhedr. VI, 4 folgendes statt: »Der Ort der Steinigung war zwei Mann hoch; von da stößt einer der Zeugen den Verbrecher hinab, so daß dieser auf die Lenden fällt; ist er tot, so ist die Hinrichtung zu Ende, wenn nicht, so nimmt der zweite Zeuge einen Stein und wirft denselben dem Hinabgestoßenen auf das Herz; ist